Ein Berliner Gymnasium darf in seiner Schulordnung die demonstrative Ausübung religiöser Riten verbieten, um bestehenden religiösen Konflikten an der Schule zu begegnen. Das hat das VG Berlin entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Ein Berliner Gymnasium darf in seiner Schulordnung die demonstrative Ausübung religiöser Riten verbieten, um bestehenden religiösen Konflikten an der Schule zu begegnen. Das hat das VG Berlin entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
Öffentlichkeitsarbeit ist gem. § 27 Abs. 3 Nr. 1 AGG eine gesetzliche Aufgabe der Antidiskriminierungsstelle des Bundes. Gemäß Bundeshaushaltsplan 2025 und 2026 stehen im Kapitel 1715 hierfür jeweils € 100.000,– zur Verfügung. Den Rest des Beitrags lesen »
Für die Bilanz des ersten Jahres der Tätigkeit des Unabhängigen Bundesbeauftragten für Antidiskriminierung interessiert sich die AfD-Fraktion in einer Kleinen Anfrage (BT-Dr 21/6541). Den Rest des Beitrags lesen »
In today’s Chamber judgment in the case of Christian Congregation of Jehovah’s Witnesses v. Italy (application no. 49687/16) the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been a violation of Article 14 (prohibition of discrimination) of the European Convention on Human Rights in conjunction with Article 9 (freedom of thought, conscience and religion) and Article 1 of Protocol No. 1 (protection of property). Den Rest des Beitrags lesen »
Der Schutz von Betroffenen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll effektiver gestaltet, die Rechtsdurchsetzung gestärkt und Unklarheiten bei der Rechtsauslegung beseitigt werden. Das ist das Ziel eines Gesetzentwurfes (BT-Dr 21/6178) der Bundesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des AGG. Zugleich dient das Gesetz der Umsetzung von zwei Richtlinien, die das Europäische Parlament und der Rat der EU aufbauend auf den vier europäischen Gleichbehandlungsrichtlinien und gestützt auf den Vertrag über die Arbeitsweise der Europäischen Union zur Konkretisierung der Anforderungen an die Arbeitsweise der Antidiskriminierungs- oder Gleichbehandlungsstellen beschlossen haben. Den Rest des Beitrags lesen »
Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten Einrichtungen können als Einstellungsvoraussetzung eine Kirchenzugehörigkeit verlangen, wenn diese nach der Art der Tätigkeit oder den Umständen ihrer Ausübung angesichts des Ethos der Religionsgemeinschaft eine gerechtfertigte berufliche Anforderung darstellt. Den Rest des Beitrags lesen »
Eine solche Kündigung setzt u.a. voraus, dass die Anforderung, nicht aus dieser Kirche auszutreten, unter Berücksichtigung der Art der Tätigkeit und in Anbetracht des Ethos dieser Einrichtung wesentlich, rechtmäßig und gerechtfertigt ist. Den Rest des Beitrags lesen »
Eine Tätigkeit als Luftsicherheitsassistentin an der Passagier- und Gepäckkontrolle eines Flughafens darf grundsätzlich mit einem religiösen Kopftuch erbracht werden. Lehnt der Arbeitgeber eine Bewerbung ab, weil die Bewerberin ein solches Kopftuch trägt, liegt darin eine nicht gerechtfertigte Benachteiligung auf Grund der Religion. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Zweite Senat des BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des BAG richtet. Mit dem angegriffenen Urteil – dem eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorausgegangen war – hatte das BAG den Beschwerdeführer zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil er eine konfessionslose Bewerberin für eine ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen habe und eine damit einhergehende Vermutung einer Benachteiligung wegen der Religion nicht gerechtfertigt werden könne und nicht widerlegt worden sei. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Katholische Schwangerschaftsberatung ist ein Frauen- und Fachverband in der katholischen Kirche in Deutschland. Er berät u.a. Schwangere, insbesondere in Bezug auf Schwangerschaftsabbrüche. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Zweite Senat des BVerfG hat entschieden, dass § 4 Abs. 1 Nr. 5 des Sächsischen Kirchensteuergesetzes (SächsKiStG) in der bis zum 31.08.2015 geltenden Fassung (a.F.) mit dem allgemeinen Gleichheitssatz des Art. 3 Abs. 1 GG unvereinbar ist, weil darin Ehegatten nicht mit Lebenspartnern gleichgestellt werden. Die Vorschrift bleibt für Veranlagungszeiträume bis zum 31.12.2013 weiter anwendbar. Den Rest des Beitrags lesen »
Die im Kindergartenjahr 2016/2017 geltende nordrhein-westfälische Regelung über die Höhe des pauschalierten staatlichen Zuschusses zur Finanzierung von Kindertageseinrichtungen kirchlicher Träger stellt keine Diskriminierung wegen des Glaubens oder der religiösen Anschauung dar (Art. 3 Abs. 3 Satz 1 GG) und führt auch im Übrigen zu keiner gleichheitswidrigen Schlechterstellung (Art. 3 Abs. 1 GG) dieser Träger. Das hat das BVerwG in Leipzig entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »
The applicant, Marina Hamzayan, is an Armenian national who was born in 1980 and lives in Yerevan. The case concerns an administrative penalty that the applicant, a Jehovah’s Witness, was given by the authorities of the unrecognised “Nagorno Karabakh Republic”, for having a religious conversation with somebody, not a Jehovah’s Witness, in that person’s home. Den Rest des Beitrags lesen »
Das BAG hat den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) um die Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordneter Arbeitgeber, der von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören, das Arbeitsverhältnis allein auf Grund der Beendigung der Mitgliedschaft zur katholischen Kirche kündigen darf, wenn der Arbeitnehmer während des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche austritt. Ein im Jahr 2022 eingeleitetes Vorabentscheidungsverfahren mit einem ähnlichen Gegenstand ist durch ein Anerkenntnis der Arbeitgeberin gegenstandslos geworden. Den Rest des Beitrags lesen »
Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist nicht zur Einladung schwerbehinderter Bewerber zu einem Vorstellungsgespräch verpflichtet. § 165 Satz 3 SGB IX sieht die grundsätzliche Einladungspflicht nur für öffentliche Arbeitgeber vor. Eine kirchliche Körperschaft des öffentlichen Rechts ist kein öffentlicher Arbeitgeber. Den Rest des Beitrags lesen »
Der Zweite Senat des BAG hatte den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) im Rahmen eines Vorabentscheidungsverfahrens nach Art. 267 AEUV um eine Auslegung des Unionsrechts zu der Frage ersucht, ob ein der katholischen Kirche zugeordnetes Krankenhaus eine Arbeitnehmerin allein deshalb als ungeeignet für eine Tätigkeit ansehen darf, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist (siehe hier). Den Rest des Beitrags lesen »
Eine öffentliche Verwaltung kann entscheiden, allen ihren Beschäftigten das Tragen solcher Zeichen zu verbieten. Die nationalen Gerichte überprüfen, ob die getroffenen Maßnahmen die Religionsfreiheit mit den diesem Verbot zu Grunde liegenden rechtmäßigen Zielen in Einklang bringen. Den Rest des Beitrags lesen »
Wird eine solche Regel allgemein und unterschiedslos angewandt, kann sie durch den Willen einer Gemeinde gerechtfertigt sein kann, ein vollständig neutrales Verwaltungsumfeld zu gestalten. Den Rest des Beitrags lesen »
In today’s Chamber judgment in the case of Ossewaarde v. Russia (application no. 27227/17) the European Court of Human Rights held, unanimously, that there had been a violation of Article 9 (freedom of religion) of the European Convention on Human Rights, and a violation of Article 14 (prohibition of discrimination) of the European Convention taken in conjunction with Article 9. The case concerns a US national living in Russia, a Baptist Christian, who was fined for holding Bible study meetings in his home without notifying the authorities. Den Rest des Beitrags lesen »
Nach Ansicht des Gerichtshofs sind die Religion und die Weltanschauung als ein Diskriminierungsgrund anzusehen, da sonst der durch das Unionsrecht, insbesondere die Richtlinie 2000/78, vorgesehene allgemeine Rahmen für die Verwirklichung der Gleichbehandlung in Beschäftigung und Beruf beeinträchtigt würde. Den Rest des Beitrags lesen »
Das BAG ersucht den EuGH um Auslegung des Unionsrechts zur Frage, ob ein der katholischen Kirche zugeordnetes Krankenhaus eine Arbeitnehmerin allein deshalb als ungeeignet für eine Tätigkeit ansehen darf, weil sie vor Beginn des Arbeitsverhältnisses aus der katholischen Kirche ausgetreten ist, auch wenn es von den bei ihm tätigen Arbeitnehmern im Übrigen nicht verlangt, dass sie der katholischen Kirche angehören. Den Rest des Beitrags lesen »
Anna-Lisa Giehl untersucht den Einfluss der EMRK und des Unionsrechts auf die Zulässigkeit besonderer Einstellungsvoraussetzungen und Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen. Den Rest des Beitrags lesen »
In today’s Chamber judgment in the case of T.C. v. Italy (application no. 54032/18) the European Court of Human Rights held, by a majority, that there had been no violation of Article 14 (prohibition of discrimination) of the European Convention on Human Rights in conjunction with Article 8 (right to respect for private and family life) of the Convention, read in the light of Article 9 (freedom of religion). The case concerned a dispute between the applicant and the mother of his daughter from a previous relationship over their child’s religious upbringing. The applicant had become a Jehovah’s Witness after the split in the relationship. Following proceedings brought by the mother in the courts, the applicant was ordered to refrain from actively involving his daughter in his religion. Den Rest des Beitrags lesen »
YT und 17 weitere Personen (im Folgenden zusammen: Kläger), die seit vielen Jahren an öffentlichen Lehranstalten katholische Religion unterrichten, wurden vom Ministero dell’Istruzione dell’Università e della Ricerca – MIUR (Ministerium für Bildung, Universitäten und Forschung, Italien) auf Grund aufeinanderfolgender befristeter Verträge eingestellt. Da die Kläger feststellten, dass sie wegen der Jahresbefristung ihrer Lehraufträge nicht in die ständigen Eignungslisten aufgenommen worden seien und damit die nach italienischem Recht für das Lehrpersonal vorgesehene Einweisung in eine Planstelle nicht hätten in Anspruch nehmen können, erhoben sie beim vorlegenden Gericht eine Klage, mit der sie im Wesentlichen die Umwandlung ihrer gegenwärtigen Verträge in unbefristete Verträge begehrten. Den Rest des Beitrags lesen »