SG Leipzig: „Hartz IV“-Sanktion wegen Ablehnung von Sonntagsarbeit rechtmäßig

Das SG Leipzig hat entschieden, dass eine Kürzung von Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch („Hartz IV“) rechtmäßig ist, wenn ein Arbeitsplatz abgelehnt wurde, bei dem für die Dauer der siebeneinhalbmonatigen Befristung eine Tätigkeit u.a. an fast jedem Sonntag vorgesehen war. Den Rest des Beitrags lesen »