Der 10. Zivilsenat des OLG Stuttgart hat den beklagten muslimischen Verein für Kultur, Bildung und Integration u.a. zur Rückübertragung des Erbbaurechts eines mit einer Moschee bebauten Grundstücks in Oberaichen verpflichtet und sein Begehren auf Übertragung des Eigentums an diesem Grundstück abgewiesen. Dem liegt zu Grunde, dass die Stadt und der Verein 2014 einen Erbbaurechtsvertrag geschlossen haben, nach dem die Stadt als Grundstückseigentümerin u.a. eine Rückübertragung des Erbbaurechts bei einer Nichterfüllung vertraglicher Pflichten verlangen kann. Über dieses sog. Heimfallrecht sowie die Ausübung eines Wiederkaufsrechts durch die Stadt streiten die Parteien, nachdem der beklagte Verein als Bauherr seinen vertraglichen Pflichten nicht nachgekommen ist: Den Rest des Beitrags lesen »