FG Münster: Zusammenlegung von Kirchengemeinden kann Grunderwerbsteuer auslösen

Die Vereinigung mehrerer Kirchengemeinden zu einer neuen Gemeinde löst Grunderwerbsteuer aus, wenn zum Vermögen der Kirchengemeinden Anteile an einer grundbesitzenden Kapitalgesellschaft gehörten und die neue Gemeinde infolge der Zusammenlegung sämtliche Anteile an dieser Kapitalgesellschaft erwirbt. Dies hat der 8. Senat des FG Münster mit heute veröffentlichtem Urteil vom 07.06.2017 entschieden. Den Rest des Beitrags lesen