Der BGH hat über die Revisionen des Generalbundesanwalts und der Angeklagten gegen das Urteil des OLG München entschieden, mit dem diese wegen des Verbrechens gegen die Menschlichkeit durch Versklavung mit Todesfolge in Tateinheit mit weiteren Delikten und wegen mitgliedschaftlicher Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zehn Jahren verurteilt worden war. Auf das Rechtsmittel der Bundesanwaltschaft hat der für Straftaten nach dem Völkerstrafgesetzbuch (VStGB) zuständige 3. Strafsenat das Urteil im Strafausspruch weitgehend aufgehoben; dasjenige der Angeklagten hat er verworfen. Den Rest des Beitrags lesen »