Das OVG Hamburg hat das Verbot einer Kundgebung auch in zweiter Instanz bestätigt. Die Behörde für Inneres und Sport hatte die ursprünglich auf dem Rathausmarkt geplante Veranstaltung verboten, weil dort bekannte salafistische Prediger Reden halten sollten. Den hiergegen gerichteten Eilantrag hatte das VG Hamburg abgelehnt. Die daraufhin erhobene Beschwerde hat das OVG nun zurückgewiesen: Den Rest des Beitrags lesen »