Ausgehend von einer Entfaltung des Rechts- und des Kirchenbegriffs zeigt Hendrik Munsonius, warum die Bildung einer kirchlichen Rechtsordnung angebracht ist und wo sie ihre Grenzen hat. Das Kirchenrecht ist die Ordnung, die sich die Kirche für ihr Handeln gibt. Dieses kann in seiner Vielfalt nach konstitutiven (Verkündigung, Seelsorge), vitalen (Diakonie, Bildungshandeln, Öffentlichkeitsauftrag) und disponierenden Vollzügen (Beschaffung der personellen, sächlichen und organisatorischen Ressourcen) klassifiziert werden. Als Querschnittsaufgabe kommt die Kirchenleitung hinzu. Den Rest des Beitrags lesen »






