Hendrik Munsonius, Evangelisches Kirchenrecht – Grundlagen und Grundzüge

Ausgehend von einer Entfaltung des Rechts- und des Kirchenbegriffs zeigt Hendrik Munsonius, warum die Bildung einer kirchlichen Rechtsordnung angebracht ist und wo sie ihre Grenzen hat. Das Kirchenrecht ist die Ordnung, die sich die Kirche für ihr Handeln gibt. Dieses kann in seiner Vielfalt nach konstitutiven (Verkündigung, Seelsorge), vitalen (Diakonie, Bildungshandeln, Öffentlichkeitsauftrag) und disponierenden Vollzügen (Beschaffung der personellen, sächlichen und organisatorischen Ressourcen) klassifiziert werden. Als Querschnittsaufgabe kommt die Kirchenleitung hinzu. Den Rest des Beitrags lesen »

Kristian Buchna, Ein klerikales Jahrzehnt? Kirche, Konfession und Politik in der Bundesrepublik während der 1950er Jahre

Wie groß war der politische Einfluss der Kirchen in der frühen Bundesrepublik? Welche Methoden nutzten sie zur Vertretung ihrer Interessen, und wie war es um das kirchliche und konfessionelle Klima jener Zeit tatsächlich bestellt? Auf breiter Quellengrundlage geht die Studie diesen Fragen nach. Den Rest des Beitrags lesen »

EGMR: Religious communities’ loss of full church status breached their rights to freedom of religion and freedom of association

In today’s Chamber judgment in the case of Magyar Keresztény Mennonita Egyház and Others v. Hungary (application nos. 70945/11, 23611/12, 26998/12, 41150/12, 41155/12, 41463/12, 41553/12, 54977/12 and 56581/12), which is not final, the European Court of Human Rights held, by a majority, that there had been: a violation of Article 11 (freedom of assembly and association) read in the light of Article 9 (freedom of thought, conscience and religion) of the European Convention on Human Rights. Den Rest des Beitrags lesen »

EGMR: Forthcoming judgment on Tuesday 8 April 2014 – Magyar Keresztény Mennonita Egyház and Izsák-Bács and Others v. Hungary (nos. 70945/11, 23611/12, 26998/12, 41150/12, 41155/12, 41463/12, 41553/12, 54977/12 and 56581/12)

The applicants are various religious communities, some of their ministers and some of their members. Prior to the adoption of a new Church Act, which entered into force in January 2012, the religious communities were registered as churches in Hungary and received State funding. Under the new law only a number of recognised churches continued to receive funding. All other religious communities, including the applicants, lost their status as churches but were free to continue their religious activities as associations. Following a decision of the Constitutional Court, which found certain provisions of the new Church Act unconstitutional, religious communities such as the applicants could continue to function and to refer to themselves as churches. However, the law continued to apply in so far as it required the communities to apply to Parliament to be registered as incorporated churches if they wished to regain access to the monetary and fiscal advantages they had previously enjoyed. Den Rest des Beitrags lesen »

Patrick Roger Schnabel, Der Dialog nach Art. 17 III AEUV – „In Anerkennung ihrer Identität und ihres besonderen Beitrags“

Patrick Roger Schnabel untersucht den Dialog, den die Europäische Union nach Art. 17 III AEUV mit den Kirchen, Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften führt. Er ordnet ihn in die Verhältnisbestimmung von Staat und Gesellschaft ein und untersucht seine spezifische Begründung in Abgrenzung zu dem in Art. 11 II EUV geregelten Dialog mit der Zivilgesellschaft. Den Rest des Beitrags lesen »

Dan Bastian Trapp, Religiöse Neutralität und Rundfunkfreiheit – Drittsendungsrechte für Religionsgemeinschaften

Der moderne Öffentlichkeitsbegriff bestimmt das enorme verfassungsrechtliche Gewicht des Rundfunks als Medium und Faktor der öffentlichen Meinungsbildung im demokratischen Staat. Rolle und Funktion von Kirchen und Religionsgemeinschaften dagegen drohen in einer pluralisierten und säkularisierten Gesellschaft unklar zu werden. Drittsendungsrechte für Religionsgemeinschaften lassen sich als strukturelle Integration alternativer Rationalitäten in die Öffentlichkeit der Massenmedien verstehen. Den Rest des Beitrags lesen »

Hermann Reichold/Ulf Kortstock, Das Arbeits- und Tarifrecht der katholischen Kirche – Praxishandbuch für Kirche und Caritas

Dieses neue Werk stellt das Arbeits- und Tarifrecht der katholischen Kirche in lexikalischer Form in mehr als 100 Stichwörtern vor. Es geht auf die zahlreichen Besonderheiten ein, die das katholische Arbeitsrecht kennzeichnen, z.B. – geregelt durch eigene Gesetze – im Mitarbeitervertretungsrecht, bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, bei arbeitsrechtlichen Streitigkeiten. Es werden dabei sowohl Unterschiede als auch Überschneidungen zum staatlichen Arbeitsrecht aufgezeigt. Den Rest des Beitrags lesen »

Staat und Religion – Neue Anfragen an eine vermeintlich eingespielte Beziehung – Tagungsbericht zur Tagung der Fachschaft Jura des Cusanuswerks 2013

Von Katharina Ebner, Raphael Rauch und Daniel Wolff, München

Dem aktuell kontrovers diskutierten Verhältnis von Recht und Religion in Deutschland hat sich die Fachschaftstagung Jura des Cusanuswerks gewidmet, die vom 31.10. bis zum 03.11.2013 in der Katholischen Akademie Schwerte unter der Leitung von Laura Bartels, Katharina Ebner, Lisa Heinzmann, Martin Minkner, Yvonne Neuefeind, Tosan Kraneis und Daniel Wolff stattfand. Die Fachschaftstagung wurde in Kooperation mit dem Internationalen Graduiertenkolleg „Religiöse Kulturen im Europa des 19. und 20. Jahrhunderts“ der Ludwig-Maximilians-Universität München veranstaltet. Den Rest des Beitrags lesen »

Herbert Schambeck, Kirche, Politik und Recht – Ausgewählte Abhandlungen und Vorträge

Schambeck behandelt aktualitätsbezogen den staatsrechtlichen und philosophischen Gehalt der katholischen Soziallehre, besonders auch der letzten Pontifikate. Den Rest des Beitrags lesen »

Roland M. Lehmann, Die Transformation des Kirchenbegriffs in der Frühaufklärung

Die Transformation des Kirchenbegriffs in der Frühaufklärung vollzog sich in Form einer doppelten Horizontüberschreitung zum einen über die Grenzen der Theologie hinaus und zum anderen innerhalb dieser. Die Öffnung der ekklesiologischen Debatte außerhalb der Theologie führte zur Ethisierung und Universalisierung des Kirchenbegriffs verbunden mit dem Aufkommen einer Kultur der religiösen Mündigkeit des Laien. Auf der Suche nach einem allgemeineren Begründungszusammenhang als es spezielle offenbarungstheologische Rechtfertigungen boten, rückte der Kirchenbegriff in den Fokus von Naturrecht und Religionstheorie. Durch den Paradigmenwechsel vom Staats- zum Vereinsgedanken erfolgte die rechtliche Einordnung religiöser Institutionen in die Gesellschaft. Die Etablierung des Territorial- und Kollegialsystem brachte die vorläufige Klärung und Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat. In Reaktion auf die Transformation des Kirchenbegriffs außerhalb der Theologie kam es erst relativ spät zur Transformation innerhalb dieser. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen IV – Geistige Unfähigkeit

Die geistige Unfähigkeit, zwischen Staat und Kirche zu unterscheiden, geht … der Unfähigkeit voraus, die Spannung der beiden Funktionen zu ertragen. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Parteien zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“ II

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich die Parteien in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 8 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013 bringt eine thematische Darstellung nach Politikfeldern und Stichworten. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Die FDP zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was hat sich die FDP in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 5 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

Körber-Stiftung: Diskussion „Amtskirche Islam?“

Die großen Islamverbände werden zunehmend als Stimme der Muslime in Deutschland wahrgenommen, etwa wenn es um die Imam-Ausbildung an deutschen Hochschulen, islamischen Religionsunterricht oder das Kopftuchverbot geht. Ebenso setzen sich die Verbände für einen institutionalisierten Islam ein, der Kirchensteuer erheben und Religionsunterricht erteilen darf. Welche Positionen vertreten die verschiedenen Verbände? Wie verbinden sie Mitgliederinteressen und die Erwartung der deutschen Politik und Öffentlichkeit an sie, Integrationsmotor zu sein? Wie gehen sie mit Tendenzen zu Fundamentalismus und Parallelgesellschaften um? Den Rest des Beitrags lesen »

Martin Heckel, Gesammelte Schriften, Band VI: Staat – Kirche – Recht – Geschichte

Im vorliegenden Band VI seiner Gesammelten Schriften widmet sich Martin Heckel den Auswirkungen der Reformation auf die Geschichte des Kirchenrechts, Reichs- und Staatskirchenrechts in der Neuzeit: dem Ringen um Reform, Parität, Konzil, die Ursprünge der Religionsfreiheit und die Konfessionalisierung der Reichsverfassung im 16. Jahrhundert; der Kulturverantwortung des freiheitlich-pluralistischen Verfassungsstaats im modernen System der Trennung, Kooperation und religiöse Neutralität; der Reform des Religionsunterrichts und der theologischen Fakultäten; den Zukunftsaussichten des deutschen Religionsrechts unter den Herausforderungen des Islam und des Laizismus. Den Rest des Beitrags lesen »

Braucht der Staat die Kirche? – Tagungsbericht des 48. Essener Gesprächs zum Thema Staat und Kirche 2013

Dr. Markus SchultenVon Markus Schulten, Bonn

Dem „kirchlichen Auftrag zur Mitgestaltung unserer freiheitlichen Demokratie“ widmete sich das 48. Essener Gespräch zum Thema Staat und Kirche in der Katholischen Akademie „Die Wolfsburg“ vom 11. bis 12.03.2013. Den Rest des Beitrags lesen »

ZAT – Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in Kirche und Caritas

Die neue Fachzeitschrift „ZAT – Zeitschrift für Arbeitsrecht und Tarifpolitik in Kirche und Caritas“ informiert über das Arbeits- und Tarifrecht in Kirche und Caritas. Sie richtet sich an (Personal-)Verantwortliche in den Gliederungen und Einrichtungen von Kirche, Caritas und Diakonie, Rechtsanwälte, Richter und Mitglieder der Mitarbeitervertretungen. Den Rest des Beitrags lesen »

EGMR: Fusu Arcadie and Others v. Republic of Moldova (no. 22218/06)

The applicants, Arcadie Fusu, Petru Botezat, Tatiana Rusu, Svetlana Covalciuc, GalinaBujor, Vera Boţoc, Vladimir Ţurcanu and Iacob Ciobanu, are eight Moldovan nationals who were born in 1964, 1949, 1965, 1959, 1952, 1937, 1951 and 1930, respectively, and live in Floreşti (the Republic of Moldova). Relying in particular on Article 9 (freedom of thought, conscience and religion), the applicants complained about the authorities’ failure to register their church, a religious denomination of the Christian Orthodox Church subordinate to the Metropolitan Church of Bessarabia. The applicant church’s complaint is part of an ongoing conflict with another denomination of the Orthodox Church in Floreşti, subordinate to the Metropolitan Church of Moldova. Den Rest des Beitrags lesen »

Die finanziellen Rahmenbedingungen kirchlichen Handelns – Tagungsbericht des 47. Essener Gesprächs zum Thema Staat und Kirche 2012

Dr. Markus SchultenVon Markus Schulten, Bonn

Den „finanziellen Rahmenbedingungen kirchlichen Handelns“ widmete sich das 47. Essener Gespräch zum Thema Staat und Kirche in der Katholischen Akademie „Die Wolfsburg“ vom 12. bis 13.03.2012. Den Rest des Beitrags lesen »

Thomas Hahn, Staat und Kirche im deutschen Naturrecht – Das natürliche Kirchenrecht des 18. und 19. Jahrhunderts (ca. 1680 bis ca. 1850)

Unsere Vorstellungen vom Verhältnis von Staat und Kirche werden entscheidend von der Rechtsphilosophie des 18. und frühen 19. Jahrhunderts bestimmt. Das epocheprägende säkulare Naturrecht widmete sich staatskirchenrechtlichen Fragen im Teilgebiet des „natürlichen Kirchenrechts“. Dessen Anhänger leiteten aus übergeordneten Vernunftgründen Regeln ab, die – im Gegensatz zu den besonderen Rechtsordnungen einzelner Kirchen – für alle Religionen Gültigkeit beanspruchten. Den Rest des Beitrags lesen »