In einer Entscheidung vom 26.08.2021 hat der BayVerfGH es abgelehnt, die Einführung des Islamischen Unterrichts durch das Gesetz zur Änderung des Bayerischen Gesetzes über das Erziehungs- und Unterrichtswesen (BayEUG) vom 23.07.2021 und eine Änderung der Bayerischen Schulordnung (BaySchO) vorläufig außer Vollzug zu setzen. Den Rest des Beitrags lesen »