Die geistige Unfähigkeit, zwischen Staat und Kirche zu unterscheiden, geht … der Unfähigkeit voraus, die Spannung der beiden Funktionen zu ertragen.
Hermann Heller, Staatslehre, hrsg. v. Gerhart Niemeyer, 1934, S. 211
Aufgelesen in: Traulsen, Rechtsstaatlichkeit und Kirchenordnung – Überlegungen zur Rechtsstaatsbindung von Religionsgemeinschaften unter besonderer Berücksichtigung der evangelischen Landeskirchen, 2013, S. 3 (Fn. 13)
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