Kommunale Kirchenbaulasten sind ein besonderer, nur historisch zu begründender und rechtlich komplexer, Bestandteil öffentlicher Religionsförderung. Konfessionelle Verschiebungen in der Gesellschaft, finanzschwache Kommunen und nicht zuletzt ein verstärkt ins Kreuzfeuer der Kritik geratener institutioneller religionsverfassungsrechtlicher Rahmen sind nur einige der Faktoren, auf Grund derer nicht unbeachtliche Anfragen an den Fortbestand dieser alten Rechts- und Leistungsbeziehungen gestellt werden. Bisher ungeklärt war das rechtliche Schicksal kommunaler Kirchenbaulasten ostdeutscher Gemeinden und die Frage, ob und inwieweit der Einigungsvertrag diese alten kirchlichen Vermögensrechte auf einen Rechtsnachfolger übertragen haben könnte. Den Rest des Beitrags lesen »