Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Was Unbehagen an der Söderschen „Kreuzerhöhung”, was Pein an ihr bereitet, ist, dass sie einen Gegenstand des Individuellen in den Bereich des Staatlichen hievt.
Indem der Staat sich eines solchen Gegenstands annimmt, ihn sich zu eigen macht („gut sichtbar“, wie es in der Regelung heißt), wird die Trennung zwischen Gesellschaft und Staat durchkreuzt: Der Staat vergesellschaftet sich, beginnt, ein totaler Staat zu werden. Zweck der Demokratie hingegen ist nicht zuletzt die Begrenzung und Kontrolle der Staatsgewalt durch die Individuen. – Seit wann hat der Staat eine Religion?
Anmerkung der Redaktion
Dr. Georg Neureither ist Gründer und Inhaber der Internetseiten „Religion – Weltanschauung – Recht [ RWR ]“ und „Kunst und Wissenschaft“. Außerdem ist er Lehrbeauftragter für Staatskirchenrecht und Kirchenrecht an der Universität Heidelberg und Lehrbeauftragter für Staats- und Verwaltungsrecht an der Hochschule für Rechtspflege des Landes Baden-Württemberg.
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