Der für Staatsschutzsachen zuständige 6. Strafsenat des KG hat die mittlerweile 31-jährige deutsche Staatsangehörige Mandy B. wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung im Ausland in zwei Fällen, davon in einem Fall in Tateinheit mit Verletzung der Erziehungs- und Fürsorgepflicht in zwei Fällen, sowie Steuerhinterziehung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt. Die Angeklagte verbleibt in Untersuchungshaft. Den Rest des Beitrags lesen »