Islam und Europa – Ein Kampf der Kulturen?

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Unter diesem Titel hielt das weltweite, spirituelle Oberhaupt der Ahmadiyya Muslim Jamaat, Kalif Hadhrat Mirza Masroor Ahmad, am 22.10.2019 in Berlin eine Grundsatzrede, zu der Vertreterinnen und Vertreter u.a. der Berliner Landes- und Bundespolitik, aus Exekutive und Legislative, Wissenschaft, Religion und Zivilgesellschaft eingeladen waren. Die im Vorfeld angekündigten „Impulse für die Bewältigung gesellschaftlicher und globale Konflikte“ sorgten für hohe Erwartungen.

I. Unter juristischem Blickwinkel bemerkenswert zu nennen ist das Unterfangen des Kalifen, aus dem Koran eine „Menschenrechtscharta des Korans und des Islams“ zu entwickeln. Die von ihm zitierten Suren beschrieb er als Grundlage und Keim der Menschenrechte. Allen voran stellte er dabei nicht Freiheit oder Gleichheit, sondern Brüderlichkeit, verstanden als Solidarität des Einzelnen etwa gegenüber Bedürftigen, Schwächeren, Nachbarn und Waisen wie gegenüber der Gesellschaft insgesamt. Hervorgehoben wurden vom Kalifen außerdem Frauenrechte, Elternrechte, Familienrechte, Erbrechte, Religionsfreiheit, Abschaffung der Sklaverei und Rechte von Feinden im Krieg.

An dieser Stelle ist auf einen vor einiger Zeit hier publizierten Beitrag von Waqar Tariq hinzuweisen, der unter dem auf den ersten Blick provokaten Titel „Das islamische Grundgesetz“ die Grundrechte des Grundgesetzes ebenfalls auf den Koran rückbezog. Hier wie dort handelt es sich mitnichten um Vereinnahmungen des Grundgesetzes bzw. der Menschenrechte für eine religiöse Sichtweise, sondern um den Nachweis der Anschlussfähigkeit religiöser Sichtweisen für Grundgesetz und Menschenrechte, mithin das geltende Recht. Dementsprechend wurde das Bekenntnis zur freiheitlich-demokratischen Grundordnung in der Veranstaltung der Ahmadiyya mehrfach betont. Sie verstehen sich, wie bekundet wurde, als deutsche Europäer und die freiheitlich-demokratische Grundordnung als festen Bestandteil des Glaubens.

Gegenüber derlei „religiöser Rechtswissenschaft“ mag Skepsis einsetzen angesichts anderer Suren des Korans, die sich alles andere als menschenrechtlich ausnehmen und die Frage aufwerfen, wie dies in ein stimmiges Gesamtkonzept zu gießen ist. Dass dies indes kein Problem des Islams allein ist, wissen christliche und jüdische Theologinnen Theologen im Umgang mit ihren Grundlagentexten ebenfalls zu berichten. Die Auslegung und Ausbildung der Glaubenslehren und ihre Verortung im Spektrum der Religionen ist jedenfalls ureigene Aufgabe jeder Religion.

Ob Glaubenslehren und Glaubenshandeln zur Deckung kommen und sich daraus ein Ganzes ergibt, wird sodann zum Maßstab des Staates dafür, wie er den in der Gesellschaft vorfindlichen Religionen gegenübertritt. Wo Glaubenslehren der freiheitlich-demokratischen Grundordnung widersprechen, besteht eine Aufgabe für den Verfassungsschutz, wo Glaubenshandeln der Grundordnung widerspricht, ist der wehrhafte Staat gefordert. Wo beides nicht der Fall ist, bestehen hingegen gute Voraussetzungen für eine fruchtbare Begegnung und Zusammenarbeit.

II. Immer wieder hat der Staat in der Vergangenheit nun islamische Ansprechpartner gesucht, die aus seiner Sicht dem Ideal eines grundgesetzkompatiblen Islams entsprechen, einer „freundlichen Religion“, der er nach dem Vorbild etwa der christlichen Kirchen religionsfreundlich gegenübertreten kann. Solche Gesprächspartner hat er lange Zeit in den im Koordinationsrat der Muslime vertretenen Gründungsmitgliedern gesehen: DITIB, Islamrat, VIKZ und Zentralrat.

Als bemerkenswert trat nun in der Veranstaltung hervor, dass die Ahmadiyya für den Staat offenbar nicht gleichermaßen im Blickfeld liegt. Nimmt man die Ahmadiyya beim Wort, steht sie fest auf dem Boden des Grundgesetzes. Richtet man den Blick auf ihr Handeln, findet man sie in der Mitte der Gesellschaft: Sie bieten Blutspenden, Obdachlosenhilfen und Wohltätigkeitsveranstaltungen, um Spenden einzuwerben, an. Zu nennen sind des Weiteren Altenheimbesuche an Weihnachten (nicht nur für Muslime, sondern ebenso für Nichtmuslime) und Stadtreinigungen nach der Silvesternacht. Und ihre Baumpflanzaktionen sind gelebter Klimaschutz.

Dem Staat ist daher dringlich anzuraten, seinen Blick in die „muslimische Gesellschaft der Gesellschaft“ zu weiten, potenzielle Ansprechpartner innerhalb des gesamten Spektrums zu identifizieren und auf diese zuzugehen. Nachholbedarf besteht hier vor allem auf Bundesebene! Die kommunale Ebene scheint hier dagegen schon weiter zu sein.

III. Mehrfach betonte der Kalif, dass ein Islam, wie er von der Ahmadiyya verstanden wird, keine Bedrohung für den Staat und die Gesellschaft darstellt und Zwang und Gewalt nicht den so verstandenen wahren Lehren des Islams entsprechen. Seine Sorge galt der Eskalation von Spannungen und zunehmenden Restriktionen gegen Religionen. Demgegenüber seien Menschlichkeit und die Gemeinsamkeiten aller Menschen in den Vordergrund zu rücken. „Welches Erbe wollen wir hinterlassen?“, war seine Abschlussfrage.

Die Ahmadiyya hat dem Staat und der Gesellschaft entschieden ihre Hand ausgestreckt. Der Eindruck nach der Rede des Kalifen und der Veranstaltung der Ahmadiyya ist: Sie sollte ergriffen werden!

Anmerkung der Redaktion

Hier der Link zum Video der Rede des Kalifen und hier der Link zum pdf zum Nachlesen.

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