AG Flensburg: Bewährungsstrafe für Ladeninhaber wegen Aushang mit Zutrittsverbot für Menschen jüdischen Glaubens

Das AG Flensburg hat einen 60-jährigen Mann wegen Volksverletzung zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten verurteilt worden, deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt worden ist. Zudem hat er die Bewährungsauflage erhalten, zu Gunsten der KZ-Gedenkstätte Ladelund eine Zahlung i.H.v. € 1.200,– zu leisten. Das Gericht war nach der Beweisaufnahme davon überzeugt, dass sich der Sachverhalt wie von der Staatsanwaltschaft angeklagt zugetragen hatte. Danach hat der Angeklagte in Flensburg als Inhaber eines Ladengeschäfts am 17.09.2025 für etwa vier Stunden einen Aushang angebracht, auf dem es geheißen hat: „JUDEN haben hier Hausverbot!!! Nichts persönliches, auch kein Antisemitismus, kann euch nur nicht ausstehen“. Den Rest des Beitrags lesen »