Michael Droege, Recht und Religion

Unter den Bedingungen gesellschaftlicher und religiöser Pluralisierung ist die Verhältnisbestimmung von Religion und religiösen Akteuren zum säkularen Staat anspruchsvoll: Religion ist nicht nur ein mögliches Element der Sinnstiftung des Einzelnen, sondern auch ein öffentlicher Faktor. Die noch immer großen christlichen Kirchen, sonstige Religionsgemeinschaften und ihre Einrichtungen nehmen weiterhin wichtige Aufgaben in der gesellschaftlichen Ordnung wahr. Zugleich verlieren in Folge zunehmender Entkirchlichung und Säkularisierung der Gesellschaft traditionell überkommene Rechte der Religionsgemeinschaften an Akzeptanz. Der Wandel der religionssoziologischen Milieus und Zugehörigkeiten macht erhebliche Anpassungsprozesse in Recht und Organisation der schrumpfenden Religionsgemeinschaften erforderlich. Den Rest des Beitrags lesen »

Religion vor Recht? Recht vor Religion?

Steinbeis, Kemmerer, Möllers (Hrsg.), Gebändigte Macht – Verfassung im europäischen Nationalstaat – Verfassungsblog IIReligion geht dem Recht nicht vor. Das ist die Quintessenz des Urteils des LG Köln zur Beschneidung eines vierjährigen Jungen… Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht? Den Rest des Beitrags lesen »

Das offene Grundgesetz und seine Freunde – Kyrill-Alexander Schwarz‘ Würzburger Antrittsvorlesung „Recht und Religion“

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Das Grundgesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Nicht wenige seiner Begriffe verweisen auf Außerjuristisches: Gott, Menschenwürde, Sittengesetz, Gewissen, natürliches Recht – um nur diese aus dem Grundrechtsteil zu nennen. Sich der Löcher des Grundgesetzes anzunehmen, ist ein gewagtes Unterfangen, zumal in einer Antrittsvorlesung. Kyrill-Alexander Schwarz hat es getan, am Beispiel der Religion. Den Rest des Beitrags lesen »

Das offene Grundgesetz und seine Freunde – Kyrill-Alexander Schwarz‘ Würzburger Antrittsvorlesung „Recht und Religion“

BayRVR – Bayerischer Rechts- und VerwaltungsreportDas Grundgesetz ist löchrig wie ein Schweizer Käse. Nicht wenige seiner Begriffe verweisen auf Außerjuristisches: Gott, Menschenwürde, Sittengesetz, Gewissen, natürliches Recht – um nur diese aus dem Grundrechtsteil zu nennen. Sich der Löcher des Grundgesetzes anzunehmen, ist ein gewagtes Unterfangen, zumal in einer Antrittsvorlesung. Kyrill-Alexander Schwarz hat es getan, am Beispiel der Religion. Den Rest des Beitrags lesen »

Religion vor Recht? Recht vor Religion?

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg/Stuttgart

Nun ist es entschieden: Das LG Köln hat in seinem Urteil zur Beschneidung eines nicht einwilligungsfähigen, weil vierjährigen Jungen klargestellt, dass Religion dem Recht nicht vorgeht. Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht? Den Rest des Beitrags lesen »

Religion vor Recht? Recht vor Religion?

VerfassungsblogReligion geht dem Recht nicht vor. Das ist die Quintessenz des Urteils des LG Köln zur Beschneidung eines vierjährigen Jungen, das seit letzter Woche für heftige Diskussionen sorgt. Anders kann es im Rechtsstaat ja nicht sein. Nicht? Wie sieht es das Verfassungsrecht? Den Rest des Beitrags lesen »