Anna-Lisa Giehl untersucht den Einfluss der EMRK und des Unionsrechts auf die Zulässigkeit besonderer Einstellungsvoraussetzungen und Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen. Den Rest des Beitrags lesen »
Anna-Lisa Giehl untersucht den Einfluss der EMRK und des Unionsrechts auf die Zulässigkeit besonderer Einstellungsvoraussetzungen und Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Dissertationsschrift nähert sich „besonderen kirchlichen Loyalitätsobliegenheiten“ auf der Grundlage des Verfassungsrechts: Bilden das Konzept der Dienstgemeinschaft und zahlreiche in ihm geborgene Prämissen in vielen vorangegangenen Veröffentlichungen den Ausgangspunkt der jeweiligen Untersuchung, sollen hier methodische und dogmatische Sonderwege und Divergenzen zum übrigen (Religions-)Verfassungsrecht aufgedeckt werden. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Arbeit analysiert Loyaliätsobliegenheiten aus europäischer Perspektive. Aus Konventions- und Unionsrecht erarbeitet der Autor einen Abwägungsansatz, der das Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft mit den Grundrechten des Arbeitnehmers austariert. Im Zentrum dessen steht die Funktion des Arbeitnehmers in der religiösen Sendung der Religionsgemeinschaft und des Arbeitgebers. Die Rechtsprechung des BVerfG bedarf vor diesem Hintergrund der Revision. Den Rest des Beitrags lesen »
Ein nationales Gericht kann bei der Prüfung, ob eine interne Regel eines privaten Unternehmens über das Verbot des Tragens von Zeichen politischer, weltanschaulicher oder religiöser Überzeugungen am Arbeitsplatz mit der Richtlinie vereinbar ist, die verfassungsrechtlichen Bestimmungen zum Schutz der Religionsfreiheit anwenden. Diese Bestimmungen dürfen aber nicht gegen den Grundsatz der Nichtdiskriminierung der Richtlinie verstoßen, was das nationale Gericht zu prüfen hat. Den Rest des Beitrags lesen »
Die außerordentliche Kündigung eines Kochs in einer evangelischen Kindertagesstätte wegen Kirchenaustritts ist unwirksam. Den Rest des Beitrags lesen »
Das kirchliche Arbeitsrecht der Evangelischen und Katholischen Kirche betrifft in Deutschland rund 1,3 Mio. Mitarbeiter. Für diese gelten Regelungen, die sich wesentlich von den arbeitsrechtlichen Vorschriften sonstiger Arbeitnehmer abheben. In der Rechtsberatung wie im Personalbereich spielen die Sonderregelungen eine große Rolle. Den Rest des Beitrags lesen »
Das LAG hat die Berufung des Arbeitnehmers zurückgewiesen. Der einem schwerbehinderten Menschen gleichgestellte Kläger war seit 1983 bei der Daimler AG zuletzt als Anlagenwart tätig. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis des Klägers am 04.06.2018 und hilfsweise nochmals am 05.06.2018 jeweils fristlos, hilfsweise zum 31.12.2018 mit der Begründung, der Kläger habe einen türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens mehrfach massiv verbal beleidigt (u. a. „Ziegenficker“, „Dreckstürkenpack“) und ihm über einen Zeitraum von mehreren Monaten hinweg WhatsApp-Nachrichten mit fremdenfeindlichen und den Nationalsozialismus verherrlichenden Inhalten übersandt. Den Rest des Beitrags lesen »
Das LAG hat die Berufung des Arbeitnehmers zurückgewiesen. Der schwerbehinderte Kläger ist seit 1996 bei der Daimler AG beschäftigt. Er hat zuletzt im Werk Untertürkheim als Anlagenwart gearbeitet. Die beklagte Daimler AG hat am 04.06.2018 eine fristlose Kündigung ausgesprochen. Die Daimler AG stützt die Kündigung auf massive Beleidigungen eines türkischen Arbeitskollegen muslimischen Glaubens (u.a. „hässlicher Türke“, „Ziegenficker“) und die Übersendung von Bilddateien über WhatsApp mit islamfeindlichem Hintergrund (u.a. „Wir bauen einen Muslim“). Den Rest des Beitrags lesen »