Aufgelesen 101 – Die wirklich schönen Angeklagten

Die Angeklagten sind eben die Schönsten. Es kann nicht die Schuld sein, die sie schön macht, denn … es sind doch nicht alle schuldig, es kann auch nicht die künftige Strafe sein, die sie jetzt schon schön macht, denn es werden doch nicht alle bestraft, es kann also nur an dem gegen sie erhobenen Verfahren liegen, das ihnen irgendwie anhaftet. Allerdings gibt es unter den Schönen auch besonders schöne. Schön sind aber alle… Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen LXXVIII – Ein Mensch, der seine Unschuld bestreitet

In der Tat, es ist ein ungewöhnlicher Fall, der uns … über die amtliche Verpflichtung hinaus beschäftigt. Wir sind an Mörder gewöhnt, die den ganzen Tag brüllen: Ich bin unschuldig! Das stört mich nicht einen Augenblick in meiner Arbeit… Aber ein Mensch, der seine Unschuld bestreitet und geradezu Anfälle bekommt, wenn man ihn verdächtigt, ein Ehrenmann zu sein, das geht an die Nerven… Er stellt unseren ganzen Betrieb auf den Kopf… Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen LXXII – Tat- oder Täterstrafrecht

Man macht sich nicht mit dem schuldig, was man tut, sondern mit der Absicht, die hinter diesem Tun steckt. In der Absicht ist alles. Den Rest des Beitrags lesen »

Ian McEwan: Kindeswohl

RWR-LogoNichts Geringeres als die Vermessung der Rechtswelt bietet Ian McEwans kunstvoll komponierte Novelle „Kindeswohl“ (der Verlag sagt „Roman“), in der am Beispiel einer Richterin und eines von ihr zu entscheidenden Falles Grundfragen des menschlichen Zusammenlebens verhandelt werden, welches das Recht ordnen soll – und doch nicht kann, weil ihm mit der Kategorie des Nicht-Entscheidungserheblichen Irrelevanzen für die Urteilsgründe innewohnen, die eine rechtliche Erledigung befördern mögen, einer menschlichen Befriedung aber zutiefst hinderlich sind. Generalklauseln, durch die wieder hineinkommt, was zuvor hinausgedrängt wurde, sind dann der einzige Ausweg des Rechts aus seiner selbstverschuldeten Unvollständigkeit. Dabei geht es keineswegs juristisch trocken und abgehoben theoretisch zu, so dass nur öden Juristenseelen, die zum Lachen in den Keller gehen, geraten werden könnte, das Buch zu lesen. Im Gegenteil, es geht, wie sich gleich zu Anfang zeigt, munter „zur Sache“: Let’s talk about sex! Den Rest des Beitrags lesen »

Ian McEwan, Kindeswohl

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Nichts Geringeres als die Vermessung der Rechtswelt bietet Ian McEwans kunstvoll komponierte Novelle „Kindeswohl“ (der Verlag sagt „Roman“), in der am Beispiel einer Richterin und eines von ihr zu entscheidenden Falles Grundfragen des menschlichen Zusammenlebens verhandelt werden, welches das Recht ordnen soll – und doch nicht kann, weil ihm mit der Kategorie des Nicht-Entscheidungserheblichen Irrelevanzen für die Urteilsgründe innewohnen, die eine rechtliche Erledigung befördern mögen, einer menschlichen Befriedung aber zutiefst hinderlich sind. Generalklauseln, durch die wieder hineinkommt, was zuvor hinausgedrängt wurde, sind dann der einzige Ausweg des Rechts aus seiner selbstverschuldeten Unvollständigkeit. Dabei geht es keineswegs juristisch trocken und abgehoben theoretisch zu, so dass nur öden Juristenseelen, die zum Lachen in den Keller gehen, geraten werden könnte, das Buch zu lesen. Im Gegenteil, es geht, wie sich gleich zu Anfang zeigt, munter „zur Sache“: Let’s talk about sex! Den Rest des Beitrags lesen »