Die Bundesregierung sieht in dem Problem fehlender oder schwacher Staatlichkeit einen wesentlichen Grund für Verletzung der in der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte niedergelegten Gedanken-, Gewissens- und Religionsfreiheit. Eine Reihe von Staaten käme der Verpflichtung zum Schutz der Religions- und Weltanschauungsfreiheit teilweise nicht nach, heißt es in dem als Unterrichtung vorliegendem Bericht der Bundesregierung zur weltweiten Lage der Religions- und Weltanschauungsfreiheit (BT-Dr 18/8740). Den Rest des Beitrags lesen »





