Friedrich Hermanni/Burkhard Nonnenmacher/Friedrike Schick (Hrsg.), Religion und Religionen im Deutschen Idealismus – Schleiermacher, Hegel, Schelling

Schleiermacher, Hegel und Schelling zählen zu den Klassikern der modernen Religionsphilosophie – einer Disziplin, an deren Gründung sie maßgeblich beteiligt waren. In ihren religionsphilosophischen Werken entwickeln sie nicht nur eine allgemeine Theorie der Religion überhaupt und eine besondere Theorie der christlichen Religion, sondern widmen sich auch und gerade der historischen Vielfalt der Religionen. Den Rest des Beitrags lesen »

Ludwig Siep, Der Staat als irdischer Gott – Genese und Relevanz einer Hegelschen Idee

In der Gegenwart wird über den „Gottesbezug“ von Verfassungen ebenso gestritten wie über eine „Staatsvergottung“, welche die Menschenrechte gefährden könnte. Die Idee eines „absoluten“ Staates hat in der politischen Philosophie der Neuzeit eine lange Geschichte, die bei Hegel gipfelt. Sie gehört zur Emanzipation des säkularen Staates von religiöser und kirchlicher Bevormundung sowie zur Sicherung der Religionsfreiheit und anderer Grundrechte. Staatlich gesetztes Recht ist die einzige Quelle von verbindlichen und sanktionierbaren Gesetzen. Den Rest des Beitrags lesen »

Markus Rothaar, Die Menschenwürde als Prinzip des Rechts – Eine rechtsphilosophische Rekonstruktion

Der Menschenwürdebegriff ist in den letzten Jahren in eine Krise geraten. Neben die Vorwürfe der Unklarheit und Beliebigkeit treten Aporien, die sich aus der Auslegung der Menschenwürdegarantie als eines speziellen Rechts neben und über den weiteren Grundrechten ergeben. Das philosophische Unbehagen an der Menschenwürde als Rechtsprinzip wird dadurch noch verstärkt, dass diese über die längste Zeit nicht als Rechtsbegriff, sondern als Grund von Pflichten gegen sich selbst verstanden wurde. Dem modernen rechtlichen Menschenwürdebegriff kommt dagegen die Rolle der Rechtsfundierung, dann aber auch diejenige einer deontologischen Schranke der Abwägbarkeit von Rechten gegeneinander zu. Markus Rothhaar zeigt hier im Rückgriff auf Johann Gottlieb Fichte und Georg Wilhelm Friedrich Hegel, wie diese beiden scheinbar heterogenen Rollen in einer anerkennungstheoretischen Grundlegung des Rechts widerspruchsfrei zusammengedacht werden können. Den Rest des Beitrags lesen »