Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt a.M. (OLG) hat den 29-jährigen Taha Al-J. des Völkermordes in Tateinheit mit einem Verbrechen gegen die Menschlichkeit mit Todesfolge, einem Kriegsverbrechen gegen Personen mit Todesfolge, Beihilfe zu einem Kriegsverbrechen gegen Personen in zwei tateinheitlichen Fällen sowie mit Körperverletzung mit Todesfolge schuldig gesprochen und ihn deswegen zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Außerdem muss der Angeklagte an die Nebenklägerin Nora B. als Ersatz für den ihr entstandenen immateriellen Schaden € 50.000,– zahlen. Den Rest des Beitrags lesen »