Die Linksfraktion will die Trennung von Kirche und Staat ausbauen. Zu diesem Zweck hat sie einen Gesetzentwurf (BT-Dr 17/8791) in den Bundestag eingebracht, mit dem sich das Plenum am Donnerstag, 28.02.2013, erstmals in einer 45-minütigen Debatte befassen wird.
In dem Entwurf schreibt die Fraktion, die Bundesländer seien nach Vorgaben der Weimarer Reichsverfassung von 1919 – die heute Bestandteil des Grundgesetzes (Art. 140 GG i.V.m. Art. 138 Abs. 1 WRV) seien – verpflichtet, die Staatsleistungen an die Religionsgesellschaften abzulösen. Kirchen erhielten nach wie vor Mittel in erheblichem Umfang.
Linke kritisiert „Bevorzugung der Kirchen“
Eine solche Bevorzugung der Kirchen gegenüber anderen Bekenntnisgemeinschaften und nichtreligiösen wie gesellschaftlichen Gruppen verstoße grundsätzlich gegen das Prinzip der Trennung von Staat und Kirche und die Verpflichtung des Staates zur Wahrung der religiös-weltanschaulichen Neutralität. Ungeachtet dieser klaren und in der juristischen Fachwelt „unbestritten geltenden Regelung“ sei dieser bereits mehr als 90 Jahre gültige Verfassungsauftrag bis heute nicht umgesetzt worden.
Die Linke schlägt vor, zur Wahrung der Einheitlichkeit Grundsätze aufzustellen zu lassen. Diese müssten durch Landesgesetz verfügte Ablösungen der Staatsleistungen an Religionsgesellschaften und deren Entschädigung regeln. Als Ausgleich für diesen Enteignungsvorgang setze dieses Gesetz eine Ablösungssumme in Höhe des zehnfachen Jahresbetrags der gezahlten Summe fest. Die Gesetzesinitiative der Linksfraktion soll nun in erster Lesung beraten und anschließend zur weiteren Beratung an die zuständigen Ausschüsse überwiesen werden.
Textarchiv des Bundestags v. 25.02.2013
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