Beim Geld hört die Freiheit nicht auf – Kirchliche Freiheit und staatliche Finanzierung

VerfassungsblogEin vergangene Woche bekannt gewordener Beschluss des BVerfG hat die Diskussion um die Loyalitätsobliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer wieder genährt. Zwei wesentliche Diskussionslinien betreffen 1. die inhaltliche Reichweite der kirchlichen Freiheit und 2. ihre Grenzen angesichts staatlicher Finanzierung. Zum ersten Punkt hat das BVerfG gesprochen und Maximilian Steinbeis gebloggt. Der zweite Punkt kommt bei beiden nicht vor. Darum soll es hier um „das liebe Geld“ gehen. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Vertraglich vereinbarte Loyalitätsobliegenheiten in kirchlichen Arbeitsverhältnissen unterliegen weiterhin nur eingeschränkter Überprüfung durch die staatlichen Gerichte

Der Zweite Senat des BVerfG hat ein Urteil des BAG aufgehoben, das die Kündigung eines Chefarztes im Krankenhaus eines katholischen Trägers nach dessen Wiederverheiratung für unwirksam erklärt hatte. In dieser Entscheidung bestätigt und konkretisiert der Senat seine bisherige Rechtsprechung (BVerfGE 70, 138). Welche kirchlichen Grundverpflichtungen als Gegenstand eines Arbeitsverhältnisses bedeutsam sein können, richtet sich demzufolge allein nach den von der verfassten Kirche anerkannten Maßstäben und dem konkreten Inhalt des Arbeitsvertrags. Die staatlichen Gerichte dürfen sich nicht über das kirchliche Selbstverständnis hinwegsetzen, solange dieses nicht in Widerspruch zu grundlegenden verfassungsrechtlichen Gewährleistungen steht. Erst auf einer zweiten Prüfungsstufe sind die Grundrechte der betroffenen Arbeitnehmer und deren durch das allgemeine Arbeitsrecht geschützte Interessen mit den kirchlichen Belangen und der korporativen Religionsfreiheit im Rahmen einer Gesamtabwägung zum Ausgleich zu bringen. Der Verfassungsbeschwerde des katholischen Krankenhausträgers hat der Zweite Senat stattgegeben und das Verfahren an das BAG zurückverwiesen, da Bedeutung und Tragweite des kirchlichen Selbstbestimmungsrechts bislang nicht ausreichend berücksichtigt worden sind. Den Rest des Beitrags lesen »

Selbstbestimmung und Fremdbestimmung im Arbeitsrecht der Religions- und Weltanschauungsgemeinschaften – Zu Volker Becks Thesen

FOR – Forum Offene ReligionspolitikVolker Beck, Sprecher für Innen- und Religionspolitik der Bundestagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen, hat kürzlich Thesen zum kirchlichen Arbeitsrecht vorgestellt. Diese sollen als Reformüberlegungen für die Kommission „Weltanschauungen, Religionsgemeinschaften und Staat“ beim Bundesvorstand von Bündnis 90/Die Grünen dienen. Sie lohnen einen eingehenderen Blick, verdienen gleichwohl Kritik. Den Rest des Beitrags lesen »

„Loyalitätsobliegenheiten im Umbruch“ – Tagungsbericht des 3. Symposions der Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht 2014

Elisabeth HartmeyerTabea KulschewskiVon Elisabeth Hartmeyer und Tabea Kulschewski, Tübingen

Am 24.10.2014 hatte die Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht zu ihrem dritten Symposion in das Haus der Katholischen Kirche in Stuttgart eingeladen. Die große Resonanz von über 100 Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis spiegelte die rechtliche und praktische Aktualität und Brisanz des Themas wider. Den Rest des Beitrags lesen »

LAG Düsseldorf: Keine Wiedereinstellung des rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers – Schüth

Der Kläger war seit dem Jahre 1983 bei der beklagten katholischen Kirchengemeinde als Kirchenmusiker tätig. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis zum 31.03.1998 mit der Begründung, der noch verheiratete Kläger unterhalte nach Trennung von seiner Ehefrau eine außereheliche Beziehung. Die Ehe des Klägers wurde im August 1998 geschieden. Die Kündigungsschutzklage des Kirchenmusikers hatte vor dem LAG Düsseldorf keinen Erfolg. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zum BAG blieb im Jahr 2000 ebenso ohne Erfolg wie dessen Verfassungsbeschwerde im Jahr 2002. Auf die Individualbeschwerde des Klägers vom 11.01.2003 zum EGMR entschied dieser am 23.09.2010, dass die Beschwerde zulässig und dass Art. 8 EMRK verletzt ist. Art. 8 EMRK schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die vom Kläger angestrengte Wiederaufnahme des ursprünglichen Kündigungsschutzverfahrens blieb auch vor dem BAG erfolglos. Mit Urteil vom 28.06.2012 sprach der EGMR dem Kläger eine Entschädigung von 40.000 € wegen Verletzung von Art. 8 EMRK zu. Die vom Kläger begehrte Wiedereinstellung bei der Kirchengemeinde zum 23.09.2010, hilfsweise ab Zustellung der Klage hat das LAG abgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »

LAG Düsseldorf: Wiedereinstellung eines rechtskräftig gekündigten Kirchenmusikers (Schüth)?

Der Kläger war seit dem Jahre 1983 bei der beklagten katholischen Kirchengemeinde als Kirchenmusiker tätig. Diese kündigte das Arbeitsverhältnis zum 31.03.1998 mit der Begründung, der noch verheiratete Kläger unterhalte nach Trennung von seiner Ehefrau eine außereheliche Beziehung. Die Ehe des Klägers wurde im August 1998 geschieden. Die Kündigungsschutzklage des Kirchenmusikers hatte vor dem LAG Düsseldorf keinen Erfolg. Die Nichtzulassungsbeschwerde des Klägers zum BAG blieb im Jahr 2000 ebenso ohne Erfolg wie dessen Verfassungsbeschwerde im Jahr 2002. Auf die Individualbeschwerde des Klägers vom 11.01.2003 zum EGMR entschied dieser am 23.09.2010, dass die Beschwerde zulässig und dass Art. 8 EMRK verletzt ist. Art. 8 EMRK schützt das Recht auf Achtung des Privat- und Familienlebens. Die vom Kläger angestrengte Wiederaufnahme des ursprünglichen Kündigungsschutzverfahrens blieb auch vor dem BAG erfolglos, weil der neu eingeführte Restitutionsgrund der Feststellung der Verletzung der EMRK durch den EGMR auf den Fall des Klägers noch keine Anwendung fand. Mit Urteil vom 28.06.2012 sprach der EGMR dem Kläger eine Entschädigung von 40.000 € wegen Verletzung von Art. 8 EMRK zu. Der Kläger ist der Ansicht, nur durch seine Wiedereinstellung könne die Verletzung des Art. 8 EMRK vollständig beseitigt werden. Den Rest des Beitrags lesen »

Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht: Symposion „Loyalitätsobliegenheiten im Umbruch“

Die Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht der Juristischen Fakultät der Universität Tübingen kündigt ihr drittes Symposion an. Es findet am Freitag, den 24.10.2014 von 10–16 Uhr in Stuttgart statt. Den Rest des Beitrags lesen »

Hartmut Kreß, Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht – sozialethisch vertretbar? Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden. Den Rest des Beitrags lesen »

Andreas Schneedorf, Die Auswirkungen der EGMR-Judikatur auf das kirchliche Individualarbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland

Diese Studie untersucht die Auswirkungen von drei Judikaten des EGMR aus den Jahren 2010 und 2011 auf das kirchliche Individualarbeitsrecht in der Bundesrepublik Deutschland. Methodisch verfolgt die Arbeit einen rechtsdogmatischen Ansatz. Sie stellt heraus, wie sich die Vorgaben des EGMR auf die Auslegung von Art. 137 III WRV i.V.m. Art. 140 GG und von § 9 AGG auswirken und leitet daraus die Auswirkungen auf die Spruchpraxis der Arbeitsgerichte ab. Die Arbeit kommt zu dem Ergebnis, dass Arbeitnehmer im Kirchendienst im Lichte der EGMR-Judikatur einen moderat erweiterten Rechtsschutzumfang genießen. Den Rest des Beitrags lesen »

Roland Czycholl, Rechtmäßigkeit von Arbeitskämpfen in kirchlichen Einrichtungen

Die Arbeit untersucht die Zulässigkeit von Arbeitskampfmaßnahmen, insbesondere Streiks bei kirchlichen Arbeitgebern. Dabei werden zunächst die verfassungsrechtlichen Ausgangspositionen untersucht und ihr genauer Inhalt herausgearbeitet. Anschließend wird Rechtsnatur und Inhalt des „Dritten Weges“ vorgestellt. Mit den gewonnenen Erkenntnissen wird im Rahmen der Herstellung praktischer Konkordanz ausführlich herausgearbeitet, inwiefern das Verfahren des „Dritten Weges“ einen angemessenen Ausgleich für die Versagung des Streikrechts darstellen kann. Dabei werden auch die aktuellen Urteile des BAG vom 20.11.2012 (1 AZR 611/11 und 1 AZR 179/11) in die Untersuchung einbezogen. Entgegen der Ansicht des BAG kommt der Verfasser zu dem Ergebnis, dass der „Dritte Weg“ keinen gleichwertigen Ersatz für die aus Art. 9 Abs. 3 GG geschützte Tarifautonomie darstellt. Demnach kann auch ein Arbeitskampf in einer kirchlichen Einrichtung unter den aus Art. 9 Abs. 3 GG hergeleiteten Voraussetzungen rechtmäßig sein. Den Rest des Beitrags lesen »

Staat und Religion – Neue Anfragen an eine vermeintlich eingespielte Beziehung – Tagungsbericht zur Tagung der Fachschaft Jura des Cusanuswerks 2013

Von Katharina Ebner, Raphael Rauch und Daniel Wolff, München

Dem aktuell kontrovers diskutierten Verhältnis von Recht und Religion in Deutschland hat sich die Fachschaftstagung Jura des Cusanuswerks gewidmet, die vom 31.10. bis zum 03.11.2013 in der Katholischen Akademie Schwerte unter der Leitung von Laura Bartels, Katharina Ebner, Lisa Heinzmann, Martin Minkner, Yvonne Neuefeind, Tosan Kraneis und Daniel Wolff stattfand. Die Fachschaftstagung wurde in Kooperation mit dem Internationalen Graduiertenkolleg „Religiöse Kulturen im Europa des 19. und 20. Jahrhunderts“ der Ludwig-Maximilians-Universität München veranstaltet. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Parteien zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“ II

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich die Parteien in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 8 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013 bringt eine thematische Darstellung nach Politikfeldern und Stichworten. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Die Linke zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was hat sich die Linke in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 6 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Die Piraten zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Piraten wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Kapitän bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Offizier auf der Brücke und im Maschinenraum seine Einheit selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich die Piraten in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 4 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Die Grünen zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich die Grünen in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 2 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

BAG: Kündigung wegen Kirchenaustritts

Der Austritt eines Mitarbeiters einer von einem katholischen Caritasverband getragenen Kinderbetreuungsstätte aus der katholischen Kirche kann die Kündigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen

Bei Enthaltung der Grünen und gegen das Votum der Linken hat der Bundestag am 13.12.2012 einen Antrag der Linksfraktion (BT-Dr 17/5523) abgelehnt, in dem Die Linke gefordert hatte, die Religionsgesellschaften und ihre karitativen und erzieherischen Einrichtungen nicht mehr generell von einzelnen Regelungen des kollektiven Arbeitsrechts auszuschließen. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestag: Vorschau – Grundrechte der Beschäftigten von Kirchen

Über die in einem Antrag der Linksfraktion (BT-Dr 17/5523) erhobene Forderung, Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen mehr Grundrechte im Arbeitsrecht einzuräumen, diskutieren die Abgeordneten am Donnerstag, 13.12.2012, ab 14 Uhr. Den Rest des Beitrags lesen »

BAG: Restitutionsklage nach EGMR-Entscheidung – katholischer Kirchenmusiker

Der Zweite Senat des BAG hatte über die Zulässigkeit der Restitutionsklage eines Kirchenmusikers (Bernhard Schüth; Anm. d. Red.) zu entscheiden, der die Wiederaufnahme eines Kündigungsschutzverfahrens vor dem LAG begehrte. Den Rest des Beitrags lesen »

Burkhard Kämper/Hans-Werner Thönnes (Hrsg.), Essener Gespräche zum Thema Staat und Kirche, Band 46: Das kirchliche Arbeitsrecht vor neuen Herausforderungen

In verschiedensten Bereichen befindet sich das kirchliche Arbeitsrecht im Fokus der Öffentlichkeit: Neben der aktuell wieder streitigen Frage nach der Zulässigkeit eines Streikrechts in der Kirche haben in der jüngeren Vergangenheit auch wieder einige Spezialfragen die Fachgerichte beschäftigt. Zunehmender wirtschaftlicher Druck kirchlicher Einrichtungen, die im Wettbewerb stehen, führt verstärkt zu Ausgliederungstendenzen. Die dadurch mögliche Anwendung günstigerer Tarife stellt nach verbreiteter Meinung den Dritten Weg ernsthaft in Frage. Sodann ist offen, in welchem Umfang europarechtliche Einflüsse sich auf das kirchliche Arbeitsrecht in Deutschland auswirken werden. Hinzu kommen Fragen, die sich eher an die Kirchen selbst richten: Inwieweit wird die Grundordnung in der katholischen Kirche durch eine uneinheitliche Anwendung relativiert? Und könnten nicht einige funktionierende Tarifverträge im Bereich der evangelischen Kirche die Frage nahelegen, wozu der Dritte Weg überhaupt noch erforderlich ist? Den Rest des Beitrags lesen »

VG Augsburg: Lebenspartnerschaft kein Grund für Kündigung während der Elternzeit

Das VG Augsburg hat heute die Klage einer Katholischen Pfarrkirchenstiftung auf Zustimmung der Regierung von Oberbayern (Gewerbeaufsichtsamt) zur Kündigung der Leiterin eines ihrer Kindergärten abgewiesen. Die Leiterin des Kindergartens beantragte wegen der Geburt eines Kindes Elternzeit und teilte zugleich mit, eine Lebenspartnerschaft begründet zu haben. Den Rest des Beitrags lesen »