Ein vergangene Woche bekannt gewordener Beschluss des BVerfG hat die Diskussion um die Loyalitätsobliegenheiten kirchlicher Arbeitnehmer wieder genährt. Zwei wesentliche Diskussionslinien betreffen 1. die inhaltliche Reichweite der kirchlichen Freiheit und 2. ihre Grenzen angesichts staatlicher Finanzierung. Zum ersten Punkt hat das BVerfG gesprochen und Maximilian Steinbeis gebloggt. Der zweite Punkt kommt bei beiden nicht vor. Darum soll es hier um „das liebe Geld“ gehen.
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