Über die in einem Antrag der Linksfraktion (BT-Dr 17/5523) erhobene Forderung, Beschäftigten von Kirchen und kirchlichen Einrichtungen mehr Grundrechte im Arbeitsrecht einzuräumen, diskutieren die Abgeordneten am Donnerstag, 13.12.2012, ab 14 Uhr.
Durch entsprechende Änderungen im Kündigungsschutzrecht müsse nach Ansicht der Linksfraktion klargestellt werden, dass eine Entlassung wegen außerdienstlichen Verhaltens nur dann sozial gerechtfertigt sein könne, wenn das betreffende Verhalten einen „unmittelbaren Bezug zur dienstlichen Aufgabe aufweist“. Zudem müsse dafür gesorgt werden, dass das grundgesetzlich verbriefte Streikrecht auch für Beschäftigte von Kirchen, kirchlichen Einrichtungen und sonstigen Religionsgesellschaften gewährleistet wird. Im Anschluss an die halbstündige Debatte stimmt der Bundestag über den Antrag ab. Der Ausschuss für Arbeit und Soziales empfiehlt in seiner Beschlussvorlage (BT-Dr 17/10872) die Ablehnung der Vorlage.
Textarchiv des Bundestags v. 07.12.2012
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