Der Ministerrat hat dem Entwurf eines „Landesgesetzes über Messen, Ausstellungen und Märkte“ (LMAMG) zugestimmt. Es wird jetzt dem Landtag zugeleitet. Voraussichtlich wird beim nächsten Landtagsplenum Anfang November die erste Lesung erfolgen. Es hatte eine Anhörung von Verbänden, Gewerkschaften und anderen stattgefunden; die Kirchen wurden umfassend beteiligt. Die Anregungen wurden ausgewertet und teilweise in den Gesetzesentwurf eingearbeitet. Der vorgelegte Gesetzentwurf präzisiert und ergänzt geltendes Recht und schafft so die Voraussetzung, auch die beliebten Floh- und Trödelmärkte abzuhalten – und dennoch den berechtigten Schutz der Sonn- und Feiertage zu gewährleisten. Die Regelung sieht vor, dass Gemeinden durch Rechtsverordnung bis zu acht Marktsonntage im Jahr festlegen können. Die Gemeinden müssen dabei den Einzelfall betrachten und zwischen Marktsonntag oder Sonn- oder Feiertagsschutz abwägen. Den Rest des Beitrags lesen »