VG Stuttgart: Eilantrag zum Veranstaltungsverbot am Karfreitag im Wesentlichen erfolgreich

Die 4. Kammer des VG Stuttgart hat mit Beschluss vom 16.04.2019 einem Eilantrag eines aktiven Mitglieds der Giordano-Bruno-Stiftung (Antragsteller) gegen die Landeshauptstadt Stuttgart auf Befreiung vom grundsätzlichen Veranstaltungsverbot am Karfreitag unter Auflagen stattgegeben. Die Landeshauptstadt Stuttgart wurde im Wege der einstweiligen Anordnung verpflichtet, dem Antragsteller unter der Auflage geschlossener Türen und Fenster eine Befreiung vom Verbot des Feiertagsgesetzes zu erteilen für die Vorführung der Filme „Das Wort zum Karfreitag (mit humanistischem Tanzsegen)“ und „Das Leben des Brian“ am 19.04.2019 zwischen 20.00 Uhr und 22.00 Uhr. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Hannover: Musikverbot für geplante „Tanzdemo“ am Karfreitag in Hannover

Mit Beschluss vom 16.04.2019 hat die 10. Kammer des VG eine versammlungsrechtliche Verfügung der Polizeidirektion Hannover bestätigt, mit der diese für eine für den späten Nachmittag des kommenden Karfreitags angemeldete „Tanzdemo gegen das Tanzverbot“ in der hannoverschen Innenstadt ein Verbot der Verwendung von Trillerpfeifen, Musikinstrumenten, Akustikinstrumenten und Lautsprechereinrichtungen bzw. Verstärkeranlagen oder sonstigen elektroakustischen Hilfsmitteln sowie Gegenständen, die geeignet sind, die Ruhe zu stören, ausgesprochen und die sofortige Vollziehung dieser Verfügung angeordnet hat. Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Weiterhin bestmöglicher Schutz des Karfreitags – Kein gesetzgeberischer Änderungsbedarf

Die Bayerische Staatsregierung wird den Karfreitag als besonders stillen Tag im Feiertagsgesetz weiterhin bestmöglich schützen. Das hat Bayerns Innenminister Joachim Herrmann angekündigt. Herrmann sagte, man sei sich mit der Regierungsfraktion im Landtag einig, dass die Ausgestaltung des Karfreitags als stiller Tag weiterhin gerechtfertigt bleibt und besonderen Regelungen unterliegt. Den Rest des Beitrags lesen

BVerfG: Die Befreiungsfestigkeit des besonderen Stilleschutzes am Karfreitag ist mit den Grundrechten unvereinbar

Die Regelungen des Bayerischen Gesetzes über den Schutz der Sonn- und Feiertage (FTG), die den Karfreitag als gesetzlichen Feiertag anerkennen und mit einem qualifizierten Ruhe- und Stillerahmen ausstatten, sind grundsätzlich verfassungsgemäß. Die Befreiungsfestigkeit dieses Tages, die eine Befreiung von den damit verbundenen Handlungsverboten selbst aus wichtigen Gründen von vornherein ausschließt (Art. 5 Halbs. 2 FTG), erweist sich jedoch als unverhältnismäßig. Dies hat der Erste Senat des BVerfG beschlossen. Damit hat er der Verfassungsbeschwerde einer Weltanschauungsgemeinschaft gegen die teilweise Untersagung einer am Karfreitag geplanten öffentlichen Veranstaltung stattgegeben. Den Rest des Beitrags lesen

OLG Hamm: „Always look on the bright side of life“ – Verbotene Filmvorführung am Karfreitag

Am Karfreitag, dem 18.04.2014, durfte der Film „Das Leben des Brian“ nicht öffentlich gezeigt werden. Das gegen den betroffenen Veranstalter mit Urteil des AG Bochum vom 15.12.2015 (37 OWi 78/15) wegen vorsätzlicher Zuwiderhandlung gegen das Feiertagsgesetz NW verhängte Bußgeld von € 100 hat Bestand. Den Antrag des Betroffenen, die Rechtsbeschwerde gegen das amtsgerichtliche Urteil zuzulassen, hat der 2. Senat für Bußgeldsachen des OLG Hamm als unbegründet verworfen. Den Rest des Beitrags lesen »

Schleswig-Holstein: Verbote an stillen Feiertagen gelockert

Das Sonn- und Feiertagsgesetz wird gelockert. An den beiden sog. stillen Feiertagen Totensonntag und Volkstrauertag können Schleswig-Holsteiner bereits im kommenden November abends in die Diskotheken gehen. Künftig gilt die „stille“ Zeit an beiden Tagen von 6 bis 20 Uhr. Am Karfreitag bleiben von 2 Uhr bis 2 Uhr des Folgetages öffentliche Veranstaltungen untersagt, die „nicht dem ernsten Charakter des Tages entsprechen“. Bisher durften Läden, Discos und andere Vergnügungsstätten aus Rücksicht auf religiöse Begebenheiten sowie das Gedenken an die Toten an den „stillen Tagen“ ab 4 Uhr morgens nicht öffnen. Das Versammlungsverbot bleibt bestehen. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Köln: Verbot einer Beschneidungsfeier an Karfreitag bestätigt

Das VG Köln hat eine von der Stadt Köln ausgesprochene Verfügung, nach der am Karfreitag eine Beschneidungsfeier nicht stattfinden darf, als rechtmäßig erachtet. Den Rest des Beitrags lesen »

Baden-Württemberg: Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes in Kraft

Der Landtag von Baden-Württemberg hat das Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen. Danach wird das sog. Tanzverbot gelockert. Den Rest des Beitrags lesen »

Baden-Württemberg: Feiertagsgesetz wird in Landtag eingebracht – Tanzverbot wird gelockert

Der Gesetzgeber passt im Rahmen seines weiten Gestaltungsspielraums das Sonn- und Feiertagsrecht an den gesellschaftlichen Wandel im Freizeitverhalten und bei der Gestaltung der arbeitsfreien Tage an. Trotzdem sind der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage als Tage der Arbeitsruhe und der inneren Einkehr verfassungsrechtlich geschützt. Den Rest des Beitrags lesen »

OVG Nordrhein-Westfalen: Verbot von Beschneidungsfeiern am Karfreitag bestätigt

Der 4. Senat des OVG Nordrhein-Westfalen hat ein von der Stadt Köln gegen einen Gastwirt verhängtes Verbot, seinen Veranstaltungssaal in Köln für Beschneidungsfeiern am Karfreitag zur Verfügung zu stellen, im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes bestätigt. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Köln: Beschneidungsfeier an Karfreitag unzulässig

Das VG Köln hat eine Verfügung der Stadt Köln insoweit bestätigt, als in dem Ehrenfelder Veranstaltungsraum „Eurosaal“ am Karfreitag eine Beschneidungsfeier nicht stattfinden darf. Den Rest des Beitrags lesen »

Später still in Bayern – Änderung des Feiertagsgesetzes

BayRVR – Bayerischer Rechts- und VerwaltungsreportDer Bayerische Landtag hat das Feiertagsgesetz geändert. Die Stille an stillen Tagen beginnt später: nicht mehr ab 0.00 Uhr, sondern ab 2.00 Uhr. Den Rest des Beitrags lesen »

Später still in Bayern – Zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Dr. Georg NeureitherVon Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Der Bayerische Landtag hat das Feiertagsgesetz geändert (GVBl. 2013, 402). Die Stille an stillen Tagen beginnt später: nicht mehr ab 0.00 Uhr, sondern erst ab 2.00 Uhr. Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen

Der Landtag hat in seiner heutigen öffentlichen Sitzung beraten und beschlossen: Gesetzentwurf der Staatsregierung (LT-Dr 16/15696, LT-Dr 16/17247) – Gesetz zur Änderung des Feiertagsgesetzes. Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Ausschussempfehlung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Der federführende Ausschuss für Verfassung, Recht, Parlamentsfragen und Verbraucherschutz hat dem Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes (LT-Dr 16/15696) zugestimmt. Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Erste Lesung zum Gesetzentwurf der Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Der Bayerische Landtag hat in seiner 121. Plenarsitzung am 05.03.2013 in Erster Lesung über den Gesetzentwurf der Bayerischen Staatsregierung zur Änderung des Feiertagsgesetzes (LT-Dr 16/15696) beraten. Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen. Innenminister Joachim Herrmann: „Unser Gesetzentwurf ist ein moderater Ausgleich zwischen dem bestmöglichen Schutz der stillen Tage und dem gesellschaftlichen Wandel sowie der Lebenswirklichkeit. Die stillen Tage bleiben auch künftig in ihrem ernsten Charakter voll erhalten. Der Beginn der Schutzzeit wird nur geringfügig verschoben.“ Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Ministerrat beschließt Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes

Der Ministerrat hat heute einen Gesetzentwurf zur Änderung des Feiertagsgesetzes beschlossen. Mit ihm soll der Beginn der Schutzzeit an stillen Tagen auf 2.00 Uhr nachts, mit Ausnahme des Karfreitags und Karsamstags, verlegt werden. So sollen künftig zum Beispiel Diskotheken und Tanzlokale nicht nur bis 0.00 Uhr, sondern bis um 2.00 Uhr nachts geöffnet haben dürfen. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Gießen: Verbot einer Tanzveranstaltung am Karfreitag rechtmäßig

Mit einem soeben verkündeten Urteil hat der Präsident des VG Gießen, Dr. Rainald Gerster, als Vorsitzender der 4. Kammer entschieden, dass die Verbotsverfügung des Regierungspräsidiums Gießen vom 03.04.2012, mit dem eine vom Kläger angemeldete „Tanzdemo“ unter dem Motto „Tanzen gegen das Tanzverbot an den Osterfeiertagen“ verboten worden war, rechtmäßigerweise erfolgte. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Gießen: Eilantrag gegen das Kundgebungsverbot am Karfreitag ohne Erfolg

Die 4. Kammer des VG Gießen hat den Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz des Anmelders der für Karfreitag geplanten Demonstration „Gegen das Tanzverbot an den Osterfeiertagen“ abgelehnt. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Frankfurt a.M.: Eilantrag der Piratenpartei gegen Versammlungsverbot an Karfreitag erfolglos

Die Piratenpartei, die Antragsstellerin, meldete am 29.03.2012 eine öffentliche Versammlung für den 06.04.2012 mit dem Thema „Demonstration/Mahnwache gegen das Tanzverbot“ auf dem Opernplatz in Frankfurt a.M. an. Ausweislich der Anmeldung soll die Kundgebung in der Zeit von 18.30 Uhr bis 21.30 Uhr stattfinden, und es sollen etwa 500 Personen teilnehmen. Im Rahmen der Mahnwache soll ein Lautsprecherwagen für Reden und Musik eingesetzt werden. Mit Verfügung vom 04.04.2012 verbot die Stadt Frankfurt, die Antragsgegnerin, die angemeldete Veranstaltung sowie jede andere Versammlung unter freiem Himmel, die an diesem Tag an einem anderen als dem angemeldeten Ort innerhalb der Stadt Frankfurt oder an dem gleichen Ort zu anderer Stunde (Ersatzveranstaltung) von der Antragsstellerin durchgeführt werden sollte. Weiterhin ordnete die Antragsgegnerin die sofortige Vollziehung der vorgenannten Verfügung an. Zur Begründung bezog sie sich auf das hessische Feiertagsgesetz (HFeiertagsG), insbesondere § 8 Abs. 1 Nr. 3 der vorgenannten Vorschrift, wonach an diesem Tag öffentliche Veranstaltungen unter freiem Himmel sowie Aufzüge und Umzüge aller Art, wenn sie einen diesem Feiertag nicht entsprechenden Charakter tragen, verboten sind. Die von der Antragsstellerin angemeldete Veranstaltung sei ihrem Schwerpunkt nach eindeutig auf Tanzmusik und Tanz ausgerichtet. Das geplante Abspielen und gemeinsame Hören von Tanzmusik und das Tanzen stellten eine ernsthafte Störung des Feiertages dar, da sie nicht dem ernsten Charakter und der Würde des Karfreitags entsprächen. Den Rest des Beitrags lesen »

VG Ansbach: Keine Discoabende an „Stillen Tagen“

Der „Club Level Nürnberg e.V.“ darf an „Stillen Tagen“ keine als „geschlossene Veranstaltung“ deklarierten Tanzveranstaltungen (Discoabende) durchführen. Die 5. Kammer des VG Ansbach hat unter der Leitung des Vorsitzenden Richters Eckhard Nagel zwei Klagen des Betreibers eines Tanzcafés gegen zwei Bescheide der Stadt Nürnberg (Beklagte) vom 28.10.2011 und vom 09.11.2011 abgewiesen, mit welchen dem Kläger die Durchführung von Tanzveranstaltungen an sog. Stillen Tagen untersagt worden ist. Den Rest des Beitrags lesen »