Der BayVGH hat mit jetzt bekannt gewordenem Urteil vom 06.12.2013 entschieden, dass die Rechtsverordnung der Gemeinde Eching zur Freigabe verkaufsoffener Sonn- und Feiertage aus Anlass von Märkten vom 11.03.2013 unwirksam war. Den Rest des Beitrags lesen »