Das islamische Opferfest wird jedes Jahr drei Tage lang gefeiert. Praktizierende Muslime sehen es als ihre religiöse Pflicht an, ein Tier – vorzugsweise am ersten Tag des Opferfests – zu schlachten oder schlachten zu lassen, dessen Fleisch anschließend teilweise in der Familie verzehrt und teilweise mit Bedürftigen, Nachbarn und entfernteren Verwandten geteilt wird. Seit 1998 durften auf Grund der einschlägigen belgischen Regelung durch einen religiösen Ritus vorgeschriebene Schlachtungen nur in zugelassenen oder temporären Schlachthöfen durchgeführt werden. Der zuständige Minister hatte daher jedes Jahr temporäre Schlachtstätten zugelassen, die es zusammen mit den zugelassenen Schlachthöfen ermöglichten, die rituellen Schlachtungen während des islamischen Opferfests sicherzustellen, und dadurch die – infolge der während dieses Zeitraums höheren Nachfrage – fehlende Kapazität der zugelassenen Schlachthöfe ausgeglichen hatten. Den Rest des Beitrags lesen