Aleksandra Pištalo widmet sich der Darstellung der Grundlagen des Religionsrechtssystems und seiner Entwicklung in Serbien. Den Rest des Beitrags lesen »
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Von Alexander Herwig, Christian Heinz Müller, David Ostertag und Jan Maximilian Junior Sereda-Weidner, Heidelberg
„Was Lehrende über ihr Fach schreiben würden, kann sich jeder denken. Was Lernende schreiben würden, das interessiert viel mehr.“ Der folgende Beitrag war die Idee unseres Dozenten Dr. Georg Neureither. Er wusste unsere Begeisterung für das Staatskirchenrecht gut zu katalysieren. Unsere Texte sollen Interesse wecken, Anstoß zum (Selber-)Denken geben und Manches kritisch hinterfragen. Wegen des Mottos „Von Studierenden für Studierende“ haben wir uns für Themen entschieden, die sich besonders an Kommilitoninnen und Kommilitonen richten: Den Rest des Beitrags lesen »
Wie verändern sich die traditionellen Beziehungen zwischen Staat und Kirche, die in christlichen Rechtsordnungen herausgebildet wurden, unter dem Einfluss von muslimischer Einwanderung und religiöser Pluralisierung? Diese Frage wird in den Beiträgen des Bandes aus rechtsvergleichender Perspektive mit Blick auf Großbritannien und Deutschland untersucht. Den Rest des Beitrags lesen »
Beifolgend ein unterhaltsames Fundstück des Josephinismus, diesmal allerdings gar nicht so “Neben der Sache”, sondern genuin staatskirchenrechtliche Fragen berührend. Den Rest des Beitrags lesen »
Im vorliegenden Band VI seiner Gesammelten Schriften widmet sich Martin Heckel den Auswirkungen der Reformation auf die Geschichte des Kirchenrechts, Reichs- und Staatskirchenrechts in der Neuzeit: dem Ringen um Reform, Parität, Konzil, die Ursprünge der Religionsfreiheit und die Konfessionalisierung der Reichsverfassung im 16. Jahrhundert; der Kulturverantwortung des freiheitlich-pluralistischen Verfassungsstaats im modernen System der Trennung, Kooperation und religiöse Neutralität; der Reform des Religionsunterrichts und der theologischen Fakultäten; den Zukunftsaussichten des deutschen Religionsrechts unter den Herausforderungen des Islam und des Laizismus. Den Rest des Beitrags lesen »
Auf Einladung der Deutschen Islam Konferenz (DIK) diskutierten am 26.02.2013 Experten aus Bund, Ländern, islamischen Organisationen und aus der Wissenschaft mögliche Kooperationsformen des Staates mit islamischen Organisationen unter geltendem Religionsverfassungsrecht. Den Rest des Beitrags lesen »
Lange genug hat der Blog in den virtuellen Katakomben gelebt, jetzt traut er sich hinaus! Was lediglich als Begleitmaterial zu meiner Vorlesung geplant war (siehe hier), hat im Austausch mit vielen so regen Zuspruch gefunden, dass ich den Nutzen, den der Blog mir und meinen Studierenden bisher schenkte, gerne teile und den Blog freischalte. Den Rest des Beitrags lesen »
Das Thema „Islam und Grundgesetz“ beherrscht seit Jahren den staatskirchenrechtlichen Diskurs. Ziel der Abhandlung ist es, diese Thematik in ihrer Ganzheit zu erfassen. Dieser Idee folgend, orientiert sich der Aufbau des Werks an drei typischen und immer wiederkehrenden verfassungsrechtlichen Spannungsfeldern, die beim Aufeinandertreffen von Islam und GG entstehen. Den Rest des Beitrags lesen »
Das Lehrbuch befasst sich mit den kirchenrechtlichen Ordnungen der evangelischen Landeskirchen und der römisch-katholischen Kirche. Behandelt sind vor allem kirchliche Ämter, kirchliches Arbeitsrecht, Verwaltung von Sakramenten, Kirchenvermögen und kirchlicher Rechtsschutz. Auch das für das kirchliche Wirken besonders wichtige Verhältnis der Kirchen zum Staat ist kurz erläutert. Den Rest des Beitrags lesen »
Die Folgen von Säkularisierung, Pluralisierung und Individualisierung haben das klassische Staatskirchenrecht nicht nur vor konkrete Probleme gestellt, sondern insgesamt auf den Prüfstand. Tatsächlich legt das Grundgesetz eine konsequent grundrechtszentrierte Sichtweise nahe, bei der das Grundrecht der Religionsfreiheit den Stamm der diversen Verästelungen des Religionsverfassungsrechts bildet. Das Lehrbuch von Peter Unruh stellt die Grundlagen dieses modernen Religionsverfassungsrechts umfassend, systematisch und wissenschaftlich dar. Den Rest des Beitrags lesen »
Details und Grundfragen der religionsrechtlichen Ordnung in Deutschland werden in den letzten Jahren engagiert diskutiert. Ob es um das kirchliche Arbeitsrecht, die rechtliche Stellung des Islams, den Schutz von Bekenntnisfreien, die Reichweite der Religionsfreiheit, das angemessene Verständnis von religiös-weltanschaulicher Neutralität des Staates geht – die Aufmerksamkeit für das Staatskirchenrecht ist gewachsen. Die Erläuterung von „100 Begriffen“ soll durch überschaubare Information und weiterführende Hinweise helfen, das Staatskirchenrecht besser zu verstehen und qualifiziert zu diskutieren. Dabei will dieser Band (auch) diejenigen erreichen, die sich für Religionspolitik und Religionsrecht interessieren, ohne staatskirchenrechtliche Experten zu sein. Den Rest des Beitrags lesen »
Unsere Vorstellungen vom Verhältnis von Staat und Kirche werden entscheidend von der Rechtsphilosophie des 18. und frühen 19. Jahrhunderts bestimmt. Das epocheprägende säkulare Naturrecht widmete sich staatskirchenrechtlichen Fragen im Teilgebiet des „natürlichen Kirchenrechts“. Dessen Anhänger leiteten aus übergeordneten Vernunftgründen Regeln ab, die – im Gegensatz zu den besonderen Rechtsordnungen einzelner Kirchen – für alle Religionen Gültigkeit beanspruchten. Den Rest des Beitrags lesen »
Dieser Blog bietet aktuelle Informationen zum Thema „Religion, Weltanschauung und Recht“. Er vereint die über zahlreiche Plattformen verstreuten Neuigkeiten und bündelt sie an einem Ort. Den Rest des Beitrags lesen »
Als “Übersetzungsarbeit von juristischen Zusammenhängen gegenüber Journalisten (und anderen Stakeholdern), die meist keine Juristen sind”, beschreibt Tobias Gostomzyk Litigation-PR. Der Aspekt ist nicht der einzige, doch ist er wichtig und wertvoll. Vor allem ist er – im besten Sinne des Wortes – rechtschaffen. Ein Feld, das von jeher und, wie mir scheint, mehr und mehr des Übersetzens bedarf, ist das Staatskirchenrecht. Zwei Beispiele sollen zeigen, dass Litigation-PR hier ein sinnvolles Anwendungsfeld finden kann.
Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg/Frankfurt a.M.
Als „Übersetzungsarbeit von juristischen Zusammenhängen gegenüber Journalisten (und anderen Stakeholdern), die meist keine Juristen sind“, beschreibt Tobias Gostomzyk Litigation-PR.
Der Aspekt ist nicht der einzige, doch ist er wichtig und wertvoll. Vor allem ist er – im besten Sinne des Wortes – rechtschaffen. Ein Feld, das von jeher und, wie mir scheint, mehr und mehr des Übersetzens bedarf, ist das Staatskirchenrecht. Zwei Beispiele sollen zeigen, dass Litigation-PR hier ein sinnvolles Anwendungsfeld finden kann. Den Rest des Beitrags lesen »