Das „Grundrecht auf Sonntag“ ist das jüngste in einer Reihe von „Rechten“, die das BVerfG in freier richterlicher Rechtsschöpfung einer Zusammenschau verschiedener Verfassungsbestimmungen entnimmt. Darauf haben zuletzt die Kirchen und Gewerkschaften eine Vielzahl von Rechtsbehelfen insbesondere gegen sonntägliche Ladenöffnungen gestützt. Lutz Friedrich untersucht, wie diese und andere Normenverbindungen bis weit in den Bereich des objektiven Rechts hinein und abseits der bekannten dogmatischen Muster subjektive öffentliche Rechte und Klagerechte neu begründen. Den Rest des Beitrags lesen »