Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG der Verfassungsbeschwerde einer jüdischen Gemeinde gegen ein Urteil des BVerwG (BVerwG, Urt. v. 23.10.2010 – 7 C 22.09) stattgegeben. Die Kläger des Ausgangsverfahrens hatten dort erfolgreich geltend gemacht, ihre Mitgliedschaft in der Beschwerdeführerin sei durch den Staat nicht anzuerkennen. Das BVerwG ist zwar von zutreffenden verfassungsrechtlichen Maßstäben bei der Abgrenzung zwischen dem Selbstbestimmungsrecht der Religionsgemeinschaft (Art. 140 GG i.V.m. Art. 137 Abs. 3 WRV) und der negativen Religionsfreiheit des Einzelnen (Art. 4 GG) ausgegangen. Es hat jedoch Bedeutung und Tragweite des Selbstbestimmungsrechts verkannt, indem es überzogene Anforderungen an den erkennbaren Willen, der Beschwerdeführerin anzugehören, gestellt hat. Das Urteil des BVerwG hat die Kammer daher aufgehoben und das Verfahren zur erneuten Entscheidung zurückverwiesen. Den Rest des Beitrags lesen »






