Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zu dem Vertrag vom 14. April 2014 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen“ (BT-Dr 18/2587) vorgelegt. Wie die Regierung dazu ausführt, ist es Ziel des Vertrages, der Weltgemeinschaft Reformierter Kirchen (WGRK), die Niederlassung als Organisation und die Wahrnehmung ihrer Aufgaben durch ihre Mitarbeiter in Deutschland zu erleichtern. In diesem Rahmen sollen der WGRK laut Vorlage vertraglich bestimmte Sonderrechte bei der Einreise und dem Aufenthalt ihrer ausländischen Mitarbeiter und Gäste eingeräumt werden, insbesondere im Bereich des Aufenthaltsrechts und des Zugangs zur gesetzlichen Krankenversicherung. Durch den Gesetzentwurf, der erstmals auf der Tagesordnung des Bundestagsplenums steht, sollen die Voraussetzungen geschaffen werden, „um den vertraglich zugesagten Sonderrechten innerstaatlich zur Geltung zu verhelfen“. Den Rest des Beitrags lesen »