Das Land Berlin ist verpflichtet, der Jüdischen Gemeinde zu Berlin vorläufig monatlich € 434.111 zu zahlen. Das hat das OVG Berlin-Brandenburg entschieden und damit einer Beschwerde der Jüdischen Gemeinde zu Berlin stattgegeben sowie eine weitere Beschwerde des Landes Berlin gegen einen Beschluss des VG Berlin zurückgewiesen. Den Rest des Beitrags lesen »




