BVerfG: Erfolgreiche Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidung zum kirchlichen Arbeitsrecht – Kirchenmitgliedschaft als Einstellungsvoraussetzung (Egenberger)

Der Zweite Senat des BVerfG hat der Verfassungsbeschwerde eines kirchlichen Arbeitgebers stattgegeben, die sich gegen ein Urteil des BAG richtet. Mit dem angegriffenen Urteil – dem eine Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) vorausgegangen war – hatte das BAG den Beschwerdeführer zur Zahlung einer Entschädigung verurteilt, weil er eine konfessionslose Bewerberin für eine ausgeschriebene Stelle nicht zum Vorstellungsgespräch eingeladen habe und eine damit einhergehende Vermutung einer Benachteiligung wegen der Religion nicht gerechtfertigt werden könne und nicht widerlegt worden sei. Den Rest des Beitrags lesen »

BAG: Keine Entscheidung zur Tariffähigkeit des Arbeitgeberverbands Diakonischer Dienstgeberverband Niedersachsen e.V. (DDN)

Nimmt ein Tarifvertrag auf einen anderen Tarifvertrag Bezug, werden die Regelungen des in Bezug genommenen Tarifvertrags inkorporierter Teil des verweisenden Tarifvertrags. Als solcher gelten sie unmittelbar und zwingend zwischen den an den Verweisungstarifvertrag gebundenen Parteien eines Arbeitsvertrags. Das gilt auch für den Fall, dass am Abschluss des in Bezug genommenen Tarifvertrags eine nicht tariffähige Partei beteiligt gewesen sein sollte. Den Rest des Beitrags lesen »

Michael Droege/Ulrich Heckel (Hrsg.), Kirche ohne Mitglieder?

Diakonie versteht sich als Wesensäußerung der Kirche, doch fehlt es an Mitarbeitenden, die Mitglied einer Kirche sind. Will sie zukunftsfähig bleiben, muss sie sich öffnen. Damit sind vielfältige Fragen aufgeworfen. Den Rest des Beitrags lesen »

ArbG Aachen: Vergütung von Mandatsträgern im kirchlichen Arbeitsverhältnis?

Das ArbG Aachen hat festgestellt, dass § 19 MVG-EKD, nach dem die Mitglieder einer Mitarbeitervertretung ihr Amt unentgeltlich als Ehrenamt ausüben, als kirchenrechtliche Regelung kein Verbotsgesetz i.S.d. § 134 BGB darstellt. Den Rest des Beitrags lesen »

Alexander Johannes Rheinberger, Steuerprivilegien wegen Gemeinnützigkeit an die Katholische und die Evangelische Kirche und deren Untergliederungen unter dem EU-Beihilfenrecht

Der Autor untersucht die Vereinbarkeit der Steuerprivilegien wegen Gemeinnützigkeit an die Katholische und die Evangelische Kirche und deren Untergliederungen in Form von Caritas und Diakonie mit dem unionsrechtlichen Beihilferecht. Den Rest des Beitrags lesen »

BAG: Benachteiligung wegen der Religion – Entschädigung

Die Parteien streiten über die Zahlung einer Entschädigung wegen einer Benachteiligung wegen der Religion. Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland. Er schrieb am 25.11.2012 eine auf zwei Jahre befristete Stelle eines Referenten/einer Referentin (60%) aus. Gegenstand der Tätigkeit sollten schwerpunktmäßig die Erarbeitung des Parallelberichts zum deutschen Staatenbericht zur Umsetzung der UN-Antirassismuskonvention durch Deutschland sowie Stellungnahmen und Fachbeiträge und die projektbezogene Vertretung der Diakonie Deutschland gegenüber der Politik, der Öffentlichkeit und Menschenrechtsorganisationen sowie die Mitarbeit in Gremien sein. Der Parallelbericht sollte in Beratung mit Menschenrechtsorganisationen und weiteren Interessenträgern erstellt werden. In der Stellenausschreibung heißt es ferner: „Die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der ACK angehörenden Kirche und die Identifikation mit dem diakonischen Auftrag setzen wir voraus. Bitte geben Sie Ihre Konfession im Lebenslauf an.“ Die konfessionslose Klägerin bewarb sich mit Schreiben vom 29.11.2012 auf die Stelle. Sie wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Der Beklagte besetzte die Stelle mit einem evangelischen Bewerber. Die Klägerin hat mit ihrer Klage die Zahlung einer Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG i.H.v. mindestens € 9.788,65 verlangt. Den Rest des Beitrags lesen »

Hermann Reichold (Hrsg.), Welche Loyalität dürfen kirchliche Einrichtungen fordern? – Auf der Suche nach Eckpfeilern der Identität von Caritas und Diakonie

Caritas und Diakonie sind in Zeiten der Säkularisierung und Entkirchlichung darauf angewiesen, die „Dienstgemeinschaft“ auch mit anders- oder nichtgläubigen Mitarbeitern glaubwürdig und im Einklang mit den kirchlichen Vorgaben verwirklichen zu können. In diesem Band wird daher die organisationale Loyalität kraft gemeinsamer Überzeugung ungeachtet der Konfession als maßgebliches Modell der „Dienstgemeinschaft“ zur Diskussion gestellt. Daraus folgen Lockerungen der Einstellungsanforderungen, beispielhaft dargestellt anhand der EKD-Loyalitäts-Richtlinie 2017. Dass die neue Rechtsprechung des EuGH diese Liberalisierung der Einstellungspraxis der Kirchen auch rechtlich fordert, wird ebenfalls verdeutlicht. Den Rest des Beitrags lesen »

EuGH: Berufliche Anforderungen religiöser Organisationen unterliegen gerichtlicher Überprüfung, wenn gegen sie der Vorwurf rechtswidriger Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung erhoben wird

Das Erfordernis, dass Bewerber um eine bei der Kirche zu besetzende Stelle einer bestimmten Religion angehören, muss Gegenstand einer wirksamen gerichtlichen Kontrolle sein können. Dieses Erfordernis muss notwendig und angesichts des Ethos der Kirche auf Grund der Art der in Rede stehenden beruflichen Tätigkeit oder der Umstände ihrer Ausübung objektiv geboten sein und mit dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit im Einklang stehen. Den Rest des Beitrags lesen »

BAG: Dynamische arbeitsvertragliche Verweisung auf kirchliches Arbeitsrecht gilt auch nach Betriebsübergang auf weltlichen Erwerber weiter

Wird der Betrieb eines kirchlichen Arbeitgebers im Wege eines Betriebsübergangs von einem weltlichen Erwerber übernommen, tritt der Erwerber gem. § 613a Abs. 1 Satz 1 BGB in die Rechte und Pflichten aus den im Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnissen ein. Teil der weitergeltenden Pflichten ist die arbeitsvertraglich vereinbarte Bindung an das in Arbeitsvertragsrichtlinien (AVR) geregelte kirchliche Arbeitsrecht. Wird im Arbeitsvertrag auf die AVR in der „jeweils geltenden Fassung“ verwiesen, verpflichtet diese dynamische Inbezugnahme den weltlichen Erwerber, Änderungen der AVR wie z.B. Entgelterhöhungen im Arbeitsverhältnis nachzuvollziehen. Den Rest des Beitrags lesen

GA Tanchev: Berufliche Anforderungen religiöser Organisationen unterliegen gerichtlicher Überprüfung, wenn gegen sie der Vorwurf rechtswidriger Diskriminierung wegen der Religion oder der Weltanschauung erhoben wird

Die nationalen Gerichte sind verpflichtet, das Recht der Organisation auf Autonomie und Selbstbestimmung gegen das Recht des Arbeitnehmers oder Stellenbewerbers abzuwägen, nicht wegen der Religion oder der Weltanschauung diskriminiert zu werden. Den Rest des Beitrags lesen

Christian Geyer, Arbeitsbeziehungen in der Diakonie

Die kirchlichen Arbeitsbeziehungen und die Sozialpartnerschaft stehen vor sozio-ökonomischen und normativen Aporien. Christian Geyer zeigt in dieser interdisziplinären Studie auf, dass eine andere ethische Orientierung und entsprechende Organisationsformen notwendig sind, damit das, was in den Systemen wahr ist, bleiben kann. Den Rest des Beitrags lesen »

Hermann Reichold (Hrsg.), Dienstgemeinschaft im 21. Jahrhundert – Christliche Unternehmenskultur auf dem Prüfstand

Kirchliche Einrichtungen sind in der säkularen Gesellschaft des 21. Jahrhunderts mehr denn je darauf angewiesen, eine christliche „Unternehmenskultur“ zu entwickeln, die unabhängig vom persönlichen Bekenntnis der Mitarbeitenden Glaubwürdigkeit und hohe Fachkompetenz nach innen und außen verbürgt. In diesem Band werden daher beispielhaft die Umsetzung von diakonischer „Corporate Governance“ oder einrichtungsspezifischer Ethik-Richtlinien als Voraussetzung guter christlicher Unternehmenskultur dargestellt und diskutiert. Zudem werden die staatskirchenrechtlichen Möglichkeiten und Grenzen zur Auflockerung konfessioneller Loyalitätsobliegenheiten in den Blick genommen. Den Rest des Beitrags lesen »

BAG: Berücksichtigung der Konfession bei der Einstellung?

Der Beklagte ist ein Werk der Evangelischen Kirche in Deutschland (EKD). Für ihn gilt die Richtlinie des Rates der EKD nach Art. 9 lit. b Grundordnung über die Anforderungen der privatrechtlichen beruflichen Mitarbeit in der EKD und des Diakonischen Werkes vom 01.07.2005. Im November 2012 schrieb der Beklagte eine befristete Referentenstelle für das Projekt „Parallelberichterstattung zur UN-Antirassismuskonvention“ aus. Die Ausschreibung enthielt u.a. folgende Angabe: „Die Mitgliedschaft in einer evangelischen oder der ACK angehörenden Kirche und die Identifikation mit dem diakonischen Auftrag setzen wir voraus. Bitte geben Sie Ihre Konfession im Lebenslauf an.“ Die konfessionslose Klägerin, deren Bewerbung nach einer ersten Bewerbungssichtung des Beklagten noch im Auswahlverfahren verblieben war, wurde nicht zu einem Vorstellungsgespräch eingeladen. Die Klägerin verlangt mit ihrer Klage von dem Beklagten eine Entschädigung nach § 15 Abs. 2 AGG i.H.v. mindestens € 9.788,65. Sie ist der Auffassung, sie habe die Stelle wegen ihrer Konfessionslosigkeit nicht erhalten. Dies sei jedenfalls bei unionsrechtskonformer Auslegung nicht mit dem Diskriminierungsverbot des AGG vereinbar. Den Rest des Beitrags lesen »

Tobias Braune-Krickau, Religion und Anerkennung – Ein Versuch über Diakonie als Ort religiöser Erfahrung

Die moderne, wohlfahrtsstaatliche Diakonie lebt aus religiösen Motiven und Intuitionen, findet sich mit diesen aber in einer säkularen Praxis wieder. Sie steht vor der Frage nach einem theologischen Selbstverständnis, das weder die Gewinne säkularer Professionalität verspielt noch ihren religiösen Glutkern erstickt. Den Rest des Beitrags lesen »

Kurios

Dr. Georg Neureither

Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg

Die Kirche verteidigt eine Entscheidung des BAG, obwohl sie verloren hatte, und die Gewerkschaft greift diese Entscheidung vor dem BVerfG an, obwohl sie gewonnen hatte. – Es gibt im Staatskirchenrecht nichts, was es nicht gibt! Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Verfassungsbeschwerde gegen „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht unzulässig

Der Zweite Senat des BVerfG hat eine Verfassungsbeschwerde gegen arbeitsgerichtliche Entscheidungen zum sog. „Dritten Weg“ im kirchlichen Arbeitsrecht wegen Unzulässigkeit verworfen. Die Verfassungsbeschwerde war von einer Gewerkschaft eingelegt worden, die vor dem BAG zwar obsiegt hatte, sich aber durch die Urteilsgründe beschwert sah. Der Gewerkschaft fehlt die erforderliche Beschwerdebefugnis. Sie ist weder durch den Urteilstenor beschwert noch folgt ausnahmsweise aus den Urteilsgründen, dass sie gegenwärtig und unmittelbar in ihren Grundrechten betroffen ist. Den Rest des Beitrags lesen »

„Loyalitätsobliegenheiten im Umbruch“ – Tagungsbericht des 3. Symposions der Forschungsstelle kirchliches Arbeitsrecht 2014

Elisabeth HartmeyerTabea KulschewskiVon Elisabeth Hartmeyer und Tabea Kulschewski, Tübingen

Am 24.10.2014 hatte die Forschungsstelle für kirchliches Arbeitsrecht zu ihrem dritten Symposion in das Haus der Katholischen Kirche in Stuttgart eingeladen. Die große Resonanz von über 100 Teilnehmern aus Wissenschaft und Praxis spiegelte die rechtliche und praktische Aktualität und Brisanz des Themas wider. Den Rest des Beitrags lesen »

LAG Berlin-Brandenburg: Kirchlicher Arbeitgeber – Kein Entschädigungsanspruch bei erfolgloser Bewerbung einer konfessionslosen Bewerberin

Ein kirchlicher Arbeitgeber darf die Besetzung einer Referentenstelle von der Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche abhängig machen und ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung an eine nicht berücksichtigte konfessionslose Bewerberin verpflichtet. Dies hat das LAG Berlin-Brandenburg am 28.05.2014 entschieden und damit ein gegenteiliges Urteil des ArbG Berlin aufgehoben. Den Rest des Beitrags lesen »

Hartmut Kreß, Die Sonderstellung der Kirchen im Arbeitsrecht – sozialethisch vertretbar? Ein deutscher Sonderweg im Konflikt mit Grundrechten

In der Bundesrepublik Deutschland sind die Kirchen mit Caritas und Diakonie sehr große Arbeitgeber. Für ihr Arbeitsrecht hat ihnen der Staat weitgehende Sonderrechte zugestanden. Hierzu gehören das Verbot von Arbeitsstreiks, die Befreiung von der Mitbestimmung und Beschränkungen für Gewerkschaften. Durch Vorgaben für die Lebensführung oder für die Religionszugehörigkeit greifen kirchliche Arbeitgeber in die Privatsphäre von Arbeitnehmern ein. Zur Begründung stützen sich die Kirchen auf ihr korporatives Selbstbestimmungsrecht. An die staatlichen Grundrechte sind sie nicht gebunden. Den Rest des Beitrags lesen »

ArbG Berlin: Kirchlicher Arbeitgeber – Entschädigungsanspruch einer konfessionslosen Bewerberin

Das ArbG Berlin hat einer nicht berücksichtigten Bewerberin um eine Stelle bei einem kirchlichen Arbeitgeber eine Entschädigung in Höhe eines Bruttomonatsentgelts zugesprochen, weil sie wegen ihrer fehlenden konfessionellen Bindung und damit aus Gründen der Religion benachteiligt worden sei. Den Rest des Beitrags lesen »

Christian Albrecht (Hrsg.), Wieviel Pluralität verträgt die Diakonie?

Die Diakonie steht zunehmend vor der Aufgabe, sich auf eine wachsende religiöse und kulturelle Pluralität einzustellen. In ihrem Zusammenhang entstehen neue Erwartungen, die nichtevangelische Klienten, Mitarbeiter und Kooperationspartner an die Diakonie haben – und umgekehrt neue Ansprüche, an denen die Diakonie festhalten muß, wenn sie ihrem Auftrag gerecht werden will. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Parteien zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“ II

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was haben sich die Parteien in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 8 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013 bringt eine thematische Darstellung nach Politikfeldern und Stichworten. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Die Linke zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was hat sich die Linke in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 6 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

Bundestagswahl 2013: Die SPD zu den Themen „Religion“ und „Weltanschauung“

Dr. Georg NeureitherDie Parteien wirken bei der politischen Willensbildung des Volkes mit, Art. 21 Abs. 1 Satz 3 GG. Noch größere Möglichkeiten haben sie bei einem Wahlerfolg: Der Bundeskanzler bestimmt die Richtlinien der Politik, Art. 65 Satz 1 GG, und innerhalb dieser Richtlinien leitet jeder Bundesminister seinen Geschäftsbereich selbstständig und unter eigener Verantwortung, Art. 65 Satz 2 GG. – Was hat sich die SPD in Bezug auf Religion und Weltanschauung vorgenommen? Teil 3 unserer kleinen Serie zur Bundestagswahl am 22. September 2013. Den Rest des Beitrags lesen »

ver.di: Erster Tarifvertrag zwischen Diakonie und ver.di

Die niedersächsische Diakonie (DDN), ver.di und der Marburger Bund (MB) wollen zukünftig Tarifverträge miteinander abschließen. Eine entsprechende Vereinbarung dazu wurde in der vergangenen Woche getroffen. Als erster Testlauf für die künftige Tarifpartnerschaft wurde im April und Mai über eine Erhöhung der Entgelte für die über 30.000 Beschäftigten der Diakonie Niedersachsen erfolgreich verhandelt. Den Rest des Beitrags lesen »