Das OLG Düsseldorf hat den Angeklagten G. des versuchten Mordes in Tateinheit mit versuchtem Herbeiführen einer Sprengstoffexplosion schuldig gesprochen, weil er im Dezember 2012 einen Sprengstoffanschlag im Bonner Hauptbahnhof verüben wollte. Außerdem hat es ihn ebenso wie die Mitangeklagten B., D.und S. wegen Verabredung zum Mord und Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung verurteilt, weil sie im März 2013 geplant hatten, den Vorsitzenden der Partei „Pro NRW“ zu töten. Gegen G. hat das OLG eine lebenslange Freiheitsstrafe verhängt und zudem die besondere Schwere der Schuld festgestellt. Die Angeklagten B. und D. hat es zu Freiheitsstrafen von zwölf Jahren verurteilt, den Angeklagten S. zu einer Freiheitsstrafe von neun Jahren und sechs Monaten. Den Rest des Beitrags lesen »





