In dem Strafverfahren gegen den tunesischen Staatsangehörigen Sief Allah H. (30) und die deutsche Staatsangehörige Yasmin H. (43) hat der 6. Strafsenat des OLG Düsseldorf (Staatsschutzsenat) die Anklage des Generalbundesanwalts vom 15.02.2019 zur Hauptverhandlung zugelassen und das Hauptverfahren eröffnet (III-6 StS 1/19).
Die Hauptverhandlung soll unter dem Vorsitz des Vorsitzenden Richters am OLG Jan van Lessen am 07.06.2019 um 10.30 Uhr beginnen.
Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe wirft den Angeklagten unter anderem vor, ab Herbst 2017 in Köln einen islamistisch motivierten Sprengstoffanschlag vorbereitet zu haben, bei dem sie den Giftstoff „Rizin“ einsetzen wollten. Das Rizin sollen sie in ihrer Kölner Wohnung aus Rizinussamen hergestellt haben.
Pressemitteilung des OLG Düsseldorf Nr. 11 v. 07.05.2019
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