Ein kirchlicher Arbeitgeber darf die Besetzung einer Referentenstelle von der Mitgliedschaft in einer christlichen Kirche abhängig machen und ist nicht zur Zahlung einer Entschädigung an eine nicht berücksichtigte konfessionslose Bewerberin verpflichtet. Dies hat das LAG Berlin-Brandenburg am 28.05.2014 entschieden und damit ein gegenteiliges Urteil des ArbG Berlin aufgehoben. Den Rest des Beitrags lesen »




