Kristian Buchna, Ein klerikales Jahrzehnt? Kirche, Konfession und Politik in der Bundesrepublik während der 1950er Jahre

Wie groß war der politische Einfluss der Kirchen in der frühen Bundesrepublik? Welche Methoden nutzten sie zur Vertretung ihrer Interessen, und wie war es um das kirchliche und konfessionelle Klima jener Zeit tatsächlich bestellt? Auf breiter Quellengrundlage geht die Studie diesen Fragen nach. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XXV – Das Antlitz des Menschen

Die Beschwerdeführerin bewegt sich mit dem von ihr geltend gemachten Anspruch, Schuldienst mit dem Kopftuch ableisten zu dürfen, in einem kulturell und rechtlich schwierigen und spannungsgeladenen Grenzraum. Schon ein weiterer Schritt hin zur gänzlichen Verhüllung des Gesichts, der ebenfalls in der islamischen Glaubensgemeinschaft praktiziert wird, könnte aus deutschem Verfassungsverständnis heraus als unvereinbar mit der Würde des Menschen angesehen werden: Der freie Mensch zeigt dem anderen sein Antlitz. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XXII – Der ethische Standard des Grundgesetzes

Das Grundgesetz legt … nicht etwa einen „ethischen Standard“ im Sinne eines Bestandes von bestimmten weltanschaulichen Prinzipien fest, etwa „nach den Maximen, die sich bei den heutigen Kulturvölkern auf dem Boden gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet haben“… Der „ethische Standard“ des Grundgesetzes ist vielmehr die Offenheit gegenüber dem Pluralismus weltanschaulich-religiöser Anschauungen angesichts eines Menschenbildes, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bestimmt ist. In dieser Offenheit bewährt der freiheitliche Staat des Grundgesetzes seine religiöse und weltanschauliche Neutralität. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XIX – Der Zweck des Staates

Das Grundgesetz hat nicht eine virtuell allumfassende Staatsgewalt verfaßt, sondern den Zweck des Staates materialiter auf die Wahrung des Gemeinwohls beschränkt, in dessen Mitte Freiheit und soziale Gerechtigkeit stehen. Die Gewährleistung der Freiheitsrechte ist Ausdruck dafür, daß das Grundgesetz den Staat nicht als den Hüter eines Heilsplans versteht, kraft dessen der legitimiert erschiene, dem Menschen die Gestaltung seines Lebens bis in die innersten Bereiche des Glaubens und Denkens hinein verordnen zu dürfen. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XVIII – Das religiöse Minimum des Staates

Der Staat ist die von Gott gestiftete Erhaltungsordnung. Diese Erhaltungsordnung zu bewahren, ist die irdische Aufgabe des Menschen. Dazu dient der Eid. Er ist ein Mittel zur Erzeugung von Wahrheit und Treue gegenüber den einzelnen Staatsbürgern, dem Volke und dem Staat. Will der Staat seiner Erhaltungsaufgabe gerecht werden, so muß er einen Damm gegen die Flut der Zerfallserscheinungen errichten. Er muß fordern, daß der Eid als stärkste Ausprägung der Wechselbeziehung zwischen Einzelbürger und Gemeinschaft seinen Bestand hat… Den Rest des Beitrags lesen »

Goldene Worte

Das Grundgesetz legt … nicht etwa einen „ethischen Standard“ im Sinne eines Bestandes von bestimmten weltanschaulichen Prinzipien fest, etwa „nach den Maximen, die sich bei den heutigen Kulturvölkern auf dem Boden gewisser übereinstimmender sittlicher Grundanschauungen im Laufe der geschichtlichen Entwicklung herausgebildet haben“… Der „ethische Standard“ des Grundgesetzes ist vielmehr die Offenheit gegenüber dem Pluralismus weltanschaulich-religiöser Anschauungen angesichts eines Menschenbildes, das von der Würde des Menschen und der freien Entfaltung der Persönlichkeit in Selbstbestimmung und Eigenverantwortung bestimmt ist. In dieser Offenheit bewährt der freiheitliche Staat des Grundgesetzes seine religiöse und weltanschauliche Neutralität. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XVII – Staatsgestüt

Ein eigenhändiges Albumblatt des Philologen Friedrich Wilhelm Riemer enthält drei gelehrte Epigramme im elegisch-distichischen Versmaß, handelnd vom Staat wie vom geistlichen Stand. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen XIII – Die Erteilung des staatlichen Religionsunterrichts

Man vergesse nicht, daß der Staat nicht befugt sei, mit gewissen bestimmten Lehrmeinungen Besoldung, Ehrenamt und Vorzug zu verbinden. Den Rest des Beitrags lesen »

Staat und Religion – Neue Anfragen an eine vermeintlich eingespielte Beziehung – Tagungsbericht zur Tagung der Fachschaft Jura des Cusanuswerks 2013

Von Katharina Ebner, Raphael Rauch und Daniel Wolff, München

Dem aktuell kontrovers diskutierten Verhältnis von Recht und Religion in Deutschland hat sich die Fachschaftstagung Jura des Cusanuswerks gewidmet, die vom 31.10. bis zum 03.11.2013 in der Katholischen Akademie Schwerte unter der Leitung von Laura Bartels, Katharina Ebner, Lisa Heinzmann, Martin Minkner, Yvonne Neuefeind, Tosan Kraneis und Daniel Wolff stattfand. Die Fachschaftstagung wurde in Kooperation mit dem Internationalen Graduiertenkolleg „Religiöse Kulturen im Europa des 19. und 20. Jahrhunderts“ der Ludwig-Maximilians-Universität München veranstaltet. Den Rest des Beitrags lesen »

Cusanuswerk – Fachschaft Jura: Staat und Religion – Neue Anfragen an eine vermeintlich eingespielte Beziehung

Vom 31.10. bis 03.11.2013 findet unter der Leitung von Laura Bartels, Lisa Heinzmann, Katharina Högner, Yvonne Neuefeind, Tosan Kraneis, Martin Minkner und Daniel Wolff die Tagung der Fachschaft Jura des Cusanuswerks zum Thema „Staat und Religion – Neue Anfragen an eine vermeintlich eingespielte Beziehung“ in der Katholischen Akademie Schwerte statt. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen X – Staatslohn oder Gotteslohn?

Religion und SoldLehren der Tugend und BezahlungPredigten der Gottesfurcht und Lohn?! Diese Begriffe scheinen sich einander zu fliehen. Den Rest des Beitrags lesen »

Verlag „Der Islam“: Offene Gesprächsrunde „Islam vs. säkularer Staat – Zwischen Burkini und Beschneidung“

Die offene Gesprächsrunde mit Luqman Majoka zum Thema „Islam vs. säkularer Staat – Zwischen Burkini und Beschneidung“ veranstaltet der Verlag „Der Islam“ am Sonntag, den 13.10.2013 um 14 Uhr in Frankfurt a.M. Luqman Majoka ist Islamwissenschaftler und Verlagsleiter. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen IX – Von der Hauptbemühung des Staates

Den Abgeordneten der 18. Legislaturperiode ins Stammbuch: Den Rest des Beitrags lesen »

Roland M. Lehmann, Die Transformation des Kirchenbegriffs in der Frühaufklärung

Die Transformation des Kirchenbegriffs in der Frühaufklärung vollzog sich in Form einer doppelten Horizontüberschreitung zum einen über die Grenzen der Theologie hinaus und zum anderen innerhalb dieser. Die Öffnung der ekklesiologischen Debatte außerhalb der Theologie führte zur Ethisierung und Universalisierung des Kirchenbegriffs verbunden mit dem Aufkommen einer Kultur der religiösen Mündigkeit des Laien. Auf der Suche nach einem allgemeineren Begründungszusammenhang als es spezielle offenbarungstheologische Rechtfertigungen boten, rückte der Kirchenbegriff in den Fokus von Naturrecht und Religionstheorie. Durch den Paradigmenwechsel vom Staats- zum Vereinsgedanken erfolgte die rechtliche Einordnung religiöser Institutionen in die Gesellschaft. Die Etablierung des Territorial- und Kollegialsystem brachte die vorläufige Klärung und Regelung des Verhältnisses von Kirche und Staat. In Reaktion auf die Transformation des Kirchenbegriffs außerhalb der Theologie kam es erst relativ spät zur Transformation innerhalb dieser. Den Rest des Beitrags lesen »

Aufgelesen IV – Geistige Unfähigkeit

Die geistige Unfähigkeit, zwischen Staat und Kirche zu unterscheiden, geht … der Unfähigkeit voraus, die Spannung der beiden Funktionen zu ertragen. Den Rest des Beitrags lesen »

AMVPJ: Der Islam im säkularen, freiheitlichen Verfassungsstaat – Symposium

Die Ahmadiyya Muslim Vereinigung der Politikwissenschaftler und Juristen (AMVPJ) veranstaltet am 30.06.2013 in Karlsruhe ein Symposium zum Thema „Der Islam im säkularen, freiheitlichen Verfassungsstaat“. Den Rest des Beitrags lesen »

Martin Heckel, Gesammelte Schriften, Band VI: Staat – Kirche – Recht – Geschichte

Im vorliegenden Band VI seiner Gesammelten Schriften widmet sich Martin Heckel den Auswirkungen der Reformation auf die Geschichte des Kirchenrechts, Reichs- und Staatskirchenrechts in der Neuzeit: dem Ringen um Reform, Parität, Konzil, die Ursprünge der Religionsfreiheit und die Konfessionalisierung der Reichsverfassung im 16. Jahrhundert; der Kulturverantwortung des freiheitlich-pluralistischen Verfassungsstaats im modernen System der Trennung, Kooperation und religiöse Neutralität; der Reform des Religionsunterrichts und der theologischen Fakultäten; den Zukunftsaussichten des deutschen Religionsrechts unter den Herausforderungen des Islam und des Laizismus. Den Rest des Beitrags lesen »

Braucht der Staat die Kirche? – Tagungsbericht des 48. Essener Gesprächs zum Thema Staat und Kirche 2013

Dr. Markus SchultenVon Markus Schulten, Bonn

Dem „kirchlichen Auftrag zur Mitgestaltung unserer freiheitlichen Demokratie“ widmete sich das 48. Essener Gespräch zum Thema Staat und Kirche in der Katholischen Akademie „Die Wolfsburg“ vom 11. bis 12.03.2013. Den Rest des Beitrags lesen »

Deutsche Islam Konferenz: Expertenworkshop „Islam und Religionsverfassungsrecht in Deutschland – Kooperation von Staat und Muslimen“

Auf Einladung der Deutschen Islam Konferenz (DIK) diskutierten am 26.02.2013 Experten aus Bund, Ländern, islamischen Organisationen und aus der Wissenschaft mögliche Kooperationsformen des Staates mit islamischen Organisationen unter geltendem Religionsverfassungsrecht. Den Rest des Beitrags lesen »

Gunnar Folke Schuppert, When Governance meets Religion – Governancestrukturen und Governanceakteure im Bereich des Religiösen

In dieser Studie wird erstmals das Verhältnis von Governance und Religion analysiert – eine bisher nicht gewählte Perspektive auf zwei komplexe Begrifflichkeiten. Das Verhältnis von Staat und Religion wird als Verhältnis unterschiedlicher Normenordnungen in den Blick genommen und damit in die allgemeinere Diskussion über normative Pluralität und den Umgang mit ihr eingeordnet, denn Religionsgemeinschaften sind nicht nur Glaubens-, Überzeugungs- und Interpretationsgemeinschaften, sondern auch Rechtsgemeinschaften. Den Rest des Beitrags lesen »

Thomas Hahn, Staat und Kirche im deutschen Naturrecht – Das natürliche Kirchenrecht des 18. und 19. Jahrhunderts (ca. 1680 bis ca. 1850)

Unsere Vorstellungen vom Verhältnis von Staat und Kirche werden entscheidend von der Rechtsphilosophie des 18. und frühen 19. Jahrhunderts bestimmt. Das epocheprägende säkulare Naturrecht widmete sich staatskirchenrechtlichen Fragen im Teilgebiet des „natürlichen Kirchenrechts“. Dessen Anhänger leiteten aus übergeordneten Vernunftgründen Regeln ab, die – im Gegensatz zu den besonderen Rechtsordnungen einzelner Kirchen – für alle Religionen Gültigkeit beanspruchten. Den Rest des Beitrags lesen »