Von Dr. Georg Neureither, Heidelberg
Religionsverfassungsrecht – oder Staatskirchenrecht – ist ein wundersames Rechtsgebiet. Das beginnt schon damit, dass die Staatskirchenrechtler – oder Religionsverfassungsrechtler – gar nicht wissen, wie ihr Rechtsgebiet richtig heißt, und setzt sich in einer Reihe von Eigenheiten fort, an denen man entweder (ver-)zweifeln und sich daher von ihm abwenden oder die man als liebenswerte Besonderheiten ansehen kann, die der (Zu-)Neigung im Großen und Ganzen keinen Abbruch tun – im Gegenteil; mittlere Haltungen zwischen den beiden Polen werden wohl die am meisten verbreiteten sein. Den Rest des Beitrags lesen »










