Das OLG Naumburg hat den Angeklagten wegen Mordes in zwei Fällen, versuchten Mordes in einer Vielzahl von Fällen sowie weiterer Delikte zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zudem hat es die besondere Schwere der Schuld festgestellt und die Unterbringung des Angeklagten in der Sicherungsverwahrung angeordnet. Gegen das Urteil haben sich ausschließlich zwei Nebenkläger mit ihren Revisionen gewendet. Diese hat der für Staatsschutzstrafsachen zuständige 3. Strafsenat des BGH verworfen. Den Rest des Beitrags lesen »