Bundestag: AfD fragt nach Paralleljustiz in Deutschland

Bezugnehmend auf ein Verfahren vor dem AG Karlsruhe, bei dem es um eine Heirat nach islamischem Recht ging, sowie auf einen Beschluss der Justizministerkonferenz von Anfang Juni 2018 zum Thema „Paralleljustiz“ und auf die Aussage im Koalitionsvertrag zwischen CDU/CSU und SPD, dass „illegale Paralleljustiz“ nicht geduldet werde, erfragt die AfD-Fraktion die Haltung der Bundesregierung zu diesem Thema.

In der Kleinen Anfrage (BT-Dr 19/3728) wollen die Abgeordneten wissen, welche Fälle der Bundesregierung bekannt sind, in denen deutsche Gerichte ihre Urteile auf islamisches Recht oder das Recht anderer Staaten stützten, und welche Erkenntnisse zum Ausmaß der Anwendung insbesondere des Rechts der Scharia der Bundesregierung vorliegen. Ferner fragen sie, was die Bundesregierung unter „illegaler Paralleljustiz“ versteht und wie sie diese von einer legalen Paralleljustiz abgrenzt. Weitere Fragen betreffen die Erforschung des Phänomens der Paralleljustiz und Maßnahmen zu deren Verhinderung und Eindämmung.

heute im bundestag Nr. 594 v. 15.08.2018

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