Bundestag: Problemfall „Paralleljustiz“

Für die Bewältigung des tatsächlichen Phänomens „Paralleljustiz“ liegen hinreichende Regelungen vor, heißt es in der Antwort der Bundesregierung (BT-Dr 19/4150) auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (BT-Dr 19/3728) zu diesem Thema. Das Problem liege im Einzelfall darin, die Überschreitung rechtlicher Grenzen zu erkennen, sie aufzuklären und in Ausübung des staatlichen Gewaltmonopols zu sanktionieren.

In der Antwort wird auf den Bericht des Bundesjustizministeriums zum Thema „Gibt es eine Paralleljustiz in Deutschland? Streitbeilegung im Rechtsstaat und muslimische Traditionen“ aus der 17. Legislaturperiode verwiesen. Weiter sei der Bundesregierung im Hinblick auf Maßnahmen zur Erforschung des Phänomens eine Studie bekannt, die im Auftrag des Landes Berlin erstellt wurde. Das Thema habe im Juni 2018 auf der Tagesordnung der Justizministerinnen und -minister der Länder gestanden.

Wie die Bundesregierung in der Antwort weiter ausführt, handelt es sich bei dem Begriff „illegale Paralleljustiz“ nicht um einen rechtlichen Begriff. Mit ihm würden außergerichtliche Streitbeilegungen in Bereichen bezeichnet, die in Deutschland gerichtlichen Entscheidungen vorbehalten sind. Eine legale Paralleljustiz gebe es nicht. Nach Auffassung der Fragesteller ist auf Grund der zunehmenden Anzahl von Migranten aus vorwiegend muslimischen Ländern davon auszugehen, dass im Rahmen der sog. Scharia-Gerichte eine Ausweitung paralleler Justizstrukturen erfolgt.

heute im bundestag Nr. 654 v. 11.09.2018

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