Der 5. Strafsenat (Staatsschutzsenat) des OLG Frankfurt a.M. hat den 26-jährigen deutschen Staatsangehörigen Mohamad A. der mitgliedschaftlichen Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung im Ausland schuldig gesprochen und ihn – unter Einbeziehung einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und vier Monaten, die wegen eines Drogendelikts bereits gegen ihn verhängt worden war – zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren verurteilt. Den Rest des Beitrags lesen »




