BVerwG: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin nur auf gesetzlicher Grundlage

Eine Rechtsreferendarin kann eine Auflage, die ihr das Tragen eines Kopftuchs bei hoheitlichen Tätigkeiten im Referendariat untersagt, in einem gerichtlichen Hauptsacheverfahren auch dann noch – mit der Fortsetzungsfeststellungsklage – angreifen, wenn die Auflage nach acht Monaten mangels Bedeutung für die weiteren Ausbildungsstationen aufgehoben worden ist. Das hat das BVerwG in Leipzig entschieden. Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen verfassungsgemäß

Der Zweite Senat des BVerfG hat die Verfassungsbeschwerde einer hessischen Rechtsreferendarin gegen das Verbot, bei bestimmten dienstlichen Tätigkeiten ein Kopftuch zu tragen, zurückgewiesen. Danach ist die Entscheidung des Gesetzgebers für eine Pflicht, sich im Rechtsreferendariat in weltanschaulich-religiöser Hinsicht neutral zu verhalten, aus verfassungsrechtlicher Sicht zu respektieren. Zwar stellt diese Pflicht einen Eingriff in die Glaubensfreiheit und weitere Grundrechte der Beschwerdeführerin dar. Dieser ist aber gerechtfertigt. Als rechtfertigende Verfassungsgüter kommen die Grundsätze der weltanschaulich-religiösen Neutralität des Staates und der Funktionsfähigkeit der Rechtspflege sowie die negative Religionsfreiheit Dritter in Betracht. Hier kommt keiner der kollidierenden Rechtspositionen ein derart überwiegendes Gewicht zu, das dazu zwänge, der Beschwerdeführerin das Tragen religiöser Symbole im Gerichtssaal zu verbieten oder zu erlauben. Den Rest des Beitrags lesen »

BayVGH: Klage gegen Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

Mit heute verkündetem Urteil hat der BayVGH der Berufung des Freistaats Bayern gegen das erstinstanzliche Urteil des VG Augsburg stattgegeben und dieses aufgehoben. Die Fortsetzungsfeststellungsklage der Klägerin wurde abgewiesen. Gegenstand des Rechtsstreits war ein gegenüber der Klägerin, einer gläubigen Muslima, ausgesprochenes Verbot, als Rechtreferendarin bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung ein Kopftuch zu tragen. Den Rest des Beitrags lesen »

BayVGH: „Kopftuchverbot“ für Rechtsferendarin – Mündliche Verhandlung am 07.03.2018

Die Klägerin ist muslimischen Glaubens und trägt als Ausdruck ihrer persönlichen religiösen Überzeugung ein Kopftuch. Mit Bescheid des Präsidenten des OLG München vom 03.09.2014 wurde die Klägerin zum juristischen Vorbereitungsdienst (Referendariat) mit der Auflage zugelassen, dass bei der Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung (z.B. Wahrnehmung des staatsanwaltlichen Sitzungsdienstes, Vernehmung von Zeugen und Sachverständigen in der Zivilstation), keine Kleidungsstücke, Symbole oder andere Merkmale getragen werden dürfen, die objektiv geeignet sind, das Vertrauen in die religiös-weltanschauliche Neutralität der Dienstausübung einzuschränken. Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG) – Beschlussempfehlung mit Bericht

Der federführende Ausschuss des Bayerischen Landtags hat zu o.g. Gesetzentwurf der Staatsregierung die Beschlussempfehlung mit Bericht vorgelegt (LT-Dr 17/ 20554 v. 01.02.2018). Er hat Zustimmung mit der Maßgabe einer Änderung empfohlen. Den Rest des Beitrags lesen »

Bayern: Gesetzentwurf für ein Bayerisches Richter- und Staatsanwaltsgesetz (BayRiStAG) eingebracht

Der Gesetzentwurf (LT-Dr 17/18836 v. 07.11.2017) enthält in Art. 11 BayRiStAG folgende Regelung zu Amtstracht und Neutralität: Den Rest des Beitrags lesen »

BVerfG: Eilantrag gegen Kopftuchverbot für Referendarinnen im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen erfolglos

Mit heute veröffentlichtem Beschluss hat die 1. Kammer des Zweiten Senats des BVerfG den Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung einer Referendarin im juristischen Vorbereitungsdienst des Landes Hessen abgelehnt. In Hessen dürfen Rechtsreferendarinnen, die aus religiösen Gründen ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen, keine Sitzungsleitungen und Beweisaufnahmen durchführen, keine Sitzungsvertretungen für die Amtsanwaltschaft übernehmen und während der Verwaltungsstation keine Anhörungsausschusssitzung leiten. Den Rest des Beitrags lesen

HessVGH: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarinnen in Hessen bestätigt

Der für das Beamtenrecht zuständige 1. Senat des HessVGH hat das für Rechtsreferendarinnen islamischen Glaubens – die während ihrer Ausbildung ein Kopftuch tragen – geltende Verbot bestätigt, keine Tätigkeiten auszuüben, bei denen sie von Bürgerinnen und Bürgern als Repräsentantin der Justiz oder des Staates wahrgenommen werden oder wahrgenommen werden können. In der Praxis bedeutet dies insbesondere, dass Referendarinnen, die ein Kopftuch tragen, bei Verhandlungen im Gerichtssaal nicht auf der Richterbank sitzen dürfen, sondern im Zuschauerraum der Sitzung beiwohnen können, keine Sitzungsleitung und/oder Beweisaufnahmen durchführen dürfen, keine Sitzungsvertretungen für die Staatsanwaltschaft übernehmen und während der Verwaltungsstation keine Anhörungsausschusssitzungen leiten können. Den Rest des Beitrags lesen

Baden-Württemberg: Ständiger Ausschuss empfiehlt Zustimmung zum Gesetz zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Der Ständige Ausschuss empfiehlt dem Landtagsplenum, dem Gesetzentwurf der Landesregierung zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes zuzustimmen. Das Gremium stimmte in seiner Sitzung am Donnerstag, 04.05.2017, mehrheitlich für diese Empfehlung, wie der Ausschussvorsitzende, der CDU-Abgeordnete Dr. Stefan Scheffold, mitteilte. Den Rest des Beitrags lesen

Baden-Württemberg: Gesetzentwurf zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften

Das Kabinett hat den Entwurf eines Gesetzes zur Neutralität bei Gerichten und Staatsanwaltschaften des Landes beschlossen. Der Entwurf sieht ein Verbot religiös und politisch geprägter Symbole bei richterlichen und staatsanwaltschaftlichen Tätigkeiten vor. Den Rest des Beitrags lesen

VG Frankfurt a.M.: Juristischer Vorbereitungsdienst mit Kopftuch – Eilantrag einer muslimischen Antragstellerin stattgegeben

Das VG Frankfurt a.M. ermöglicht es einer Rechtsreferendarin islamischen Glaubens im vorläufigen Rechtschutzverfahren, ihren juristischen Vorbereitungsdienst einschließlich eventuell durchzuführender Beweisaufnahmen und staatsanwaltschaftlicher Sitzungsvertretungen sowie der Leitung von Anhörungsausschüssen mit einem Kopftuch, das Haare und Hals bedeckt, zu versehen. Den Rest des Beitrags lesen

VG Augsburg: Kopftuchverbot für Rechtsreferendarin unzulässig

Das VG Augsburg hat mit heute verkündetem Urteil festgestellt, dass das einer Rechtsreferendarin gegenüber ausgesprochene Verbot des Tragens eines muslimisch motivierten Kopftuchs bei Ausübung hoheitlicher Tätigkeiten mit Außenwirkung nicht rechtmäßig war. Den Rest des Beitrags lesen