Das OVG Berlin-Brandenburg hat entschieden, dass die Entlassung eines Polizeikommissaranwärters wegen Zweifeln an seiner Verfassungstreue und charakterlichen Eignung nicht zu beanstanden sei. Es hat damit eine Entscheidung des VG Potsdam geändert und dem Land Brandenburg im Verfahren des vorläufigen Rechtsschutzes Recht gegeben. Den Rest des Beitrags lesen »