Betreibergesellschaften zweier Logistikzentren in Rheinberg und Werne sind auch in zweiter Instanz mit ihren Begehren gescheitert, an den beiden letzten Adventssonntagen zur Bewältigung des Weihnachtsgeschäfts Arbeitnehmer beschäftigen zu dürfen. Die zuständigen Bezirksregierungen Düsseldorf und Arnsberg hatten zwar für den dritten und vierten Adventssonntag jeweils Ausnahmebewilligungen nach dem Arbeitszeitgesetz erteilt. Nachdem jedoch die Gewerkschaft ver.di hiergegen jeweils geklagt hatte, durften die Betreibergesellschaften von diesen Bewilligungen für den noch bevorstehenden vierten Adventssonntag keinen Gebrauch mehr machen. Mit ihren Begehren, die sofortige Vollziehung der Ausnahmebewilligungen anzuordnen, blieben die Betreibergesellschaften jeweils in beiden Instanzen ohne Erfolg. Den Rest des Beitrags lesen »