Der 5. Strafsenat des OLG Celle hat einen zur Tatzeit 32-jährigen Syrer mit palästinensischer Volkszugehörigkeit am 21.11.2019 wegen Werbens um Mitglieder oder Unterstützer einer terroristischen Vereinigung im Ausland und öffentlicher Aufforderung zu Straftaten sowie wegen Gewaltdarstellung zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von 1 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Eine Strafaussetzung zur Bewährung kam nach der Überzeugung des Senats u.a. deshalb nicht in Betracht, weil im Rahmen der Hauptverhandlung nicht feststellbar gewesen sei, dass er sich von seinen Überzeugungen distanziert habe oder die Taten bereue. Es könne deshalb auch nicht erwartet werden, dass der Angeklagte künftig keine weiteren Straftaten begehen werde. Den Rest des Beitrags lesen »