Von Klaus Kohnen, München
Der EuGH hat am 17.11.2016 sein Urteil in der Rechtssache C-216/15 (Betriebsrat der Ruhrlandklinik gGmbH gegen Ruhrlandklinik gGmbH) zu der Frage verkündet, ob Vereinsmitglieder einer Schwesternschaft des Deutschen Roten Kreuzes, die im Rahmen eines Gestellungsvertrags in einer Klinik eingesetzt werden sollen, als „Arbeitnehmer“ i.S.d. Leiharbeitsrichtlinie 2008/104/EG anzusehen sind, obwohl sie nach deutschem Recht keine „Arbeitnehmer“ sind. Den Rest des Beitrags lesen




