Das OVG Nordrhein-Westfalen hat einem Eilantrag der Dienstleistungsgewerkschaft ver.di gegen die nordrhein-westfälische Coronaschutzverordnung stattgegeben. Die nun außer Vollzug gesetzte Regelung sieht vor, dass zur Vermeidung von Infektionsgefahren durch einen unregulierbaren Kundenandrang Verkaufsstellen des Einzelhandels ausnahmsweise zur Entzerrung des Einkaufsgeschehens am 29.11.2020, 06., 13. und 20.12.2020 sowie am 03.01.2021 auch sonntags zwischen 13.00 Uhr und 18.00 Uhr öffnen dürfen. Den Rest des Beitrags lesen »