Die katholische Kirchengemeinde St. Martin in Bad Ems beantragte beim Rhein-Lahn-Kreis als Träger des Jugendamtes die Erstattung von Personalkosten nach dem rheinland-pfälzischen Kindertagesstättengesetz (KitaG). Unter anderem bat sie um die Übernahme von Kosten für ärztliche Pflichtuntersuchungen und Impfungen für die Jahre 2007 bis 2009 i.H.v. 1.913,71 €, die für das im Kindergarten beschäftigte Personal angefallen waren. Dies lehnte der Landkreis ab. Hiermit war die Kirchengemeinde nicht einverstanden und erhob nach erfolglosem Widerspruchsverfahren Klage, die das VG Koblenz abwies. Den Rest des Beitrags lesen »